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Mittwoch, 3. März 2004, 9.50 Uhr
Aus Karlsruhe:
ZDF spezial

Mainz (ots)

Mittwoch, 3. März 2004, 9.50 Uhr
Aus Karlsruhe:
ZDF spezial
Urteil zum Großen Lauschangriff
Reporter: Bernhard Töpper
Am 3. März 2004 verkündet der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts sein mit großer Spannung erwartetes Urteil
zum sogenannten Großen Lauschangriff.
Der Große Lauschangriff wurde 1998 zur Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität eingeführt. Dafür wurde damals eigens
Artikel 13 des Grundgesetzes geändert, der die Unverletzlichkeit der
Wohnung schützt. Zum Zweck der Strafverfolgung dürfen seither
Wohnungen abgehört und akustisch überwacht werden. Voraussetzung ist,
dass sich ein Beschuldigter in der Wohnung aufhält und bestimmte
Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine besonders schwere
Straftat begangen wurde.
Gegen den Großen Lauschangriff haben sieben Kläger in Karlsruhe
Verfassungsbeschwerde eingelegt, darunter die FDP-Politiker Burkhard
Hirsch, Gerhart Baum und Sabine Leutheuser-Schnarrenberger, die als
Bundesjustizministerin zurückgetreten war, nachdem die FDP der
akustischen Überwachung von Wohnungen ihre Zustimmung gegeben hatte.
ots-Originaltext: ZDF
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7840

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