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ZDF- Pressemitteilung
ZDF-Magazin "Frontal 21" am Dienstag, 4. Mai 2004, 21.00 Uhr
Kosten für rechtliche Betreuung explodieren
Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen Betreuer

Mainz (ots)

ZDF-Magazin "Frontal 21" am Dienstag, 4. Mai 2004,
21.00 Uhr
Kosten für rechtliche Betreuung explodieren / Staatsanwaltschaft
Köln ermittelt gegen Betreuer
Die Ausgaben für die Aufwandsentschädigung und Vergütung sogenannter
Betreuer sind in Nordrhein-Westfalen dramatisch gestiegen. Die Zahl
der Betreuungsfälle hat sich seit 1991 verdoppelt. Im gleichen
Zeitraum haben sich die Kosten um das Hundertfache erhöht. Nach
einen Bericht des Landesrechnungshofes, der dem ZDF-Magazin "Frontal
21" vorliegt, stiegen die Kosten für die rechtliche Betreuung
innerhalb von zehn Jahren von 1,3 Millionen Euro auf 97 Millionen
Euro im Jahre 2001. Im Haushalt dieses Jahres sind bereits 131
Millionen Euro vorgesehen. Der nordrhein-westfälische Justizminister
Wolfgang Gerhards (SPD) räumte gegenüber "Frontal 21" ein, die Sache
sei "erheblich aus dem Ruder gelaufen".
Eine rechtliche Betreuung wird von einem Gericht angeordnet, wenn
Menschen aufgrund einer körperlichen, geistigen beziehungsweise
psychischen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre
persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Seit der Einführung
des Betreuungsgesetzes im Jahr 1992 wird diese Aufgabe immer
häufiger von professionellen, hauptberuflichen Betreuern
wahrgenommen.
Der Landesrechnungshof wirft der Justizverwaltung außerdem vor, die
Vergütung der Betreuer nur unzureichend kontrolliert zu haben: "Eine
umfangreiche Überprüfung von Kassendaten über abgerechnete
Betreuungszeiten ergab eine Vielzahl unplausibler Zeitansätze mit
der Folge zweifelhafter Vergütungsansprüche zu Lasten des Landes".
Entschädigungspflichtige Tätigkeiten seien in einigen Fällen in
einem Zeitumfang von über 24 Stunden pro Tag geltend gemacht worden.
Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen Betruges. Sie wirft drei
Betreuern im Raum Köln vor, mindestens zwei Jahre lang
Betreuungsleistungen abgerechnet zu haben, die tatsächlich nicht
erbracht wurden. Der Schaden beläuft sich laut Staatsanwaltschaft in
diesen Fällen auf zirka 300 000 Euro.
Auf Drängen des Rechnungshofes hat die nordrhein-westfälische
Landesregierung eine umfangreiche Reform des Gesetzes angekündigt
mit dem Ziel, die Kosten wieder deutlich zu reduzieren.
ots-Originaltext: ZDF
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7840

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