"Kartellrecht schützt die Verbraucher nicht"
Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher im "ZDF-Mittagsmagazin" zur Entscheidung des Bundeskartellamts
Mainz (ots)
"Das Kartellrecht schützt die Verbraucher nicht". Mit diesen Worten kommentierte Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher, im "ZDF-Mittagsmagazin" am Dienstag, 21. Dezember 2004, die Entscheidung des Bundeskartellamts zur Preiserhöhung deutscher Gasversorger. "Der Eindruck, dass hier das Kartellrecht die Verbraucher wirksam schützt, ist falsch, weil von den 700 Unternehmen, die alle unzulässig erhöht haben, nur fünf untersucht werden, weil die Verfahren Jahre lang dauern und weil die Beschlüsse, die dann gefasst werden, nie rückwirkend gelten." Peters forderte die Verbraucher auf, sich zivilrechtlich zu schützen, indem sie den Einwand fehlender Billigkeit vorbringen: "Also die Rechnung nicht mehr zahlen, sondern schriftlich fehlende Billigkeit einwänden."
Er sei zwar "froh, dass was passiert. Es passiert aber zu wenig." Deshalb müssten "Verbraucher sich selber helfen". Dazu habe der Bund der Energieverbraucher im Internet einen Musterbrief vorbereitet. Dadurch könnten die Verbraucher 50 bis 80 Euro im Jahr sparen. Über 50.000 Verbraucher hätten diesen Musterbrief schon genutzt. "Ganz risikofrei ist es natürlich nicht", sagte Peters weiter. "Aber wir rechnen nicht damit, dass die Versorger gegen die Verbraucher klagen, denn dafür müssten sie ihre Zahlen auf den Tisch legen." Und das würden sie nicht tun. Insofern sei der Verbraucher "auf der sicheren Seite".
Auch das Energiewirtschaftsgesetz, das jetzt im Bundestag diskutiert werde, berücksichtige die Verbraucherinteressen und die Interessen der neuen Anbieter viel zu wenig. "Hier muss viel mehr passieren. Verbraucher sollten hier ein Zeichen setzen, indem sie von ihrem bestehenden Recht Gebrauch machen."
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