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ZDF-Programmhinweis
Montag, 17. Januar 2005, 9.05 Uhr, Volle Kanne – Service täglich
Montag, 17. Januar 2005, 12.15 Uhr, drehscheibe Deutschland

Mainz (ots)

Montag, 17. Januar 2005, 9.05 Uhr
Volle Kanne – Service täglich
mit Ingo Nommsen
Gast im Studio: Uwe Friedrichsen
Top Thema: Gefahr aus dem Netz
Einfach lecker: Noch nicht bekannt – Kochen mit Armin Roßmeier
Tier & Wir: Chinchillas
Trend: Leopardenmuster
Musiktipp: Tocotronic
PRAXIS täglich: Unruhige Beine
VK ABC: K wie Kohlsuppe
VK angerührt: Antifettspray – Tipps von Jean Pütz
Montag, 17. Januar 2005, 12.15 Uhr
drehscheibe Deutschland
Extremer Einsatz: Deutsche Helfer im Flutgebiet
Wirre Worte: Favoriten für das "Unwort des Jahres"
und im Service: alles zum Thema "Private Krankenzusatzversicherungen"
Montag, 17. Januar 2005. 17.40 Uhr
Leute heute
mit Nina Ruge
Rückblick: Der Deutsche Filmball im Bayerischen Hof
Stefan Kretzschmar: Neue Karriere als Radio-Moderator
Aus Los Angeles: Die Verleihung der Golden Globes
Madonna und George Clooney: Sammeln im US-Fernsehen für die Flutopfer
Montag, 17. Januar 2005, 19.25 Uhr WISO
mit Michael Opoczynski
Renteninformation – Was Sie über Ihre Alterseinkünfte wissen sollten
/ Time-Sharing – Urlauber am Haken / Bauträgerpleite – Bauherren im
Strudel der Insolvenz / WISO-Stichprobe: Verkauf von
Lebensversicherungen / WISO-Tipp: Miet-Märchen – Was ist wahr und was
nicht?
WISO-Tipp: Miet-Märchen
Was wirklich im Mietrecht steht
Unter Mietern und Vermietern kursiert so manches Gerücht. So glauben
viele, man müsse dem Vermieter nur drei Nachmieter präsentieren, um
vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen zu können. Diese Behauptung
gehört ins Reich der Miet-Märchen und verursachte schon unnötig teure
Prozesse. Denn allzu oft vertrauen Mieter auf Mund-zu-Mund-
Propaganda und trauen sich zu klagen. Auch die irrige Vorstellung,
als Mieter dürfe man wenigstens einmal im Monat eine laute Party
feiern, entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage.
Unsinnigerweise glauben noch immer viele Vermieter, sie dürften nach
Lust und Laune die Wohnung ihrer Mieter betreten, um nach dem
Rechten zu sehen. Unzulässig sind auch Klauseln, die "Herrenbesuch
nach 22 Uhr" verbieten.
Was ist wahr und was nicht? Wie können Mieter im
Streitfall ihre Rechte durchsetzen? WISO räumt auf mit Miet-Märchen.

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