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Gremienspitzen von ARD und ZDF fordern Intendanten zur besseren Abstimmung bei Live-Übertragungen von Königshochzeiten auf

Mainz (ots)

Bei einem Treffen am 4. April in München haben die
Mitglieder des Präsidiums des ZDF-Fernsehrats und die
Gremienvorsitzenden der ARD die Intendanten von ARD und ZDF
aufgefordert, ein Verfahren zu entwickeln, das die Vermeidung von
Parallelübertragungen gesellschaftlicher Ereignisse wie z.B.
Hochzeiten in Königshäusern sicherstellt. Anlass ist die Tatsache,
dass es den Programmverantwortlichen bei der anstehenden Hochzeit des
englischen Thronfolgers Prinz Charles erneut nicht gelungen ist, zu
einer vernünftigen Arbeitsteilung zu kommen. Wie der Vorsitzende des
Treffens Bernd Lenze betonte, sind solche Doppelübertragungen
angesichts des geringen zusätzlichen Informationsgehalts dem
Gebührenzahler kaum zumutbar.
Die Vertreter der Gremien von ARD und ZDF haben bei diesem Treffen
darüber hinaus insbesondere aktuelle medienpolitische Fragen wie den
Brüsseler "Blauen Brief" mit dem ARD-Vorsitzenden Professor Dr.
Thomas Gruber und dem Intendanten des ZDF Professor Markus Schächter
erörtert. Die Gremienvertreter vereinbarten, sich weiterhin
mindestens einmal jährlich zu einem solchen Meinungs- und
Erfahrungsaustausch zwischen den Gremienspitzen der beiden großen
öffentlich-rechtlichen Fernsehsysteme zu treffen. Sie betonten
zugleich mit Blick auf die allgemeine Medienentwicklung die wachsende
Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Hauptsäulen des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die Gremienvertreter wiesen die Meinung der EU-Kommission, der
öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland sei nicht ausreichend
kontrolliert, entschieden zurück. In ihrer einstimmig verabschiedeten
Resolution (siehe Anlage) betonen sie die intensive Kontrolle der
Erfüllung und Einhaltung des öffentlich-rechtlichen
Funktionsauftrages durch die Rundfunk- und Fernsehräte der Sender.
Als gewählte Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen sichern sie die
Interessen der Allgemeinheit an einem staatsunabhängigen öffentlichen
Rundfunk. Mit ihren Beratungs- und Kontrollrechten haben sie den
entscheidenden Einfluss auf die programmliche, finanzielle und
personelle Entwicklung der Sender. Ein Versuch, staatliche Kontrollen
an ihre Stelle zu setzen, stünde nicht in Einklang mit dem deutschen
Grundgesetz.
Hinsichtlich der Bestimmung des öffentlich-rechtlichen
Funktionsauftrages haben die Gremienspitzen insbesondere auf die
Konkretisierung durch Selbstverpflichtungen nach § 11 Abs. IV des
Rundfunkstaatsvertrages verwiesen. An diesen erstmals im Oktober 2004
veröffentlichten Leitlinien bzw. Programmperspektiven haben die
Gremien maßgeblich mitgewirkt. Nun gelte es, im Rahmen des für das
Jahr 2006 anstehenden Berichts über die Erfüllung des
Funktionsauftrags geeignete Verfahren für die Kontrolle durch die
Gremien zu entwickeln. Hierüber wollen sich die Vertreter der Gremien
von ARD und ZDF weiter austauschen.
In Bezug auf die Außendarstellung der Gremien wurde
übereinstimmend festgestellt, dass die tatsächlich laufend geleistete
Gremienarbeit in der Öffentlichkeit nur wenig wahrgenommen wird. Dies
sei zwar im Modell der anstaltsinternen Kontrolle an sich angelegt
und eher ein Zeichen der Funktionsfähigkeit des Systems. Gleichzeitig
bestehe aber zu Recht auch eine Erwartungshaltung der Öffentlichkeit,
dass die Gremien als Vertreter der Allgemeinheit und der
Publikumsinteressen ihren Einfluss im öffentlich-rechtlichen
Rundfunksystem nach außen deutlich machten. Auch in der Mitteilung
der EU-Kommission sei hier ein Informationsdefizit feststellbar. Aus
dieser Unkenntnis dürfe aber keinesfalls der Fehlschluss zugelassen
werden, dass das bestehende und in der Rundfunkfreiheit angelegte
Modell der binnenpluralen Kontrolle durch gesellschaftliche Vertreter
nicht funktioniere.
Anlage:Stellungnahme der Gremienspitzen von ARD und ZDF zur
Mitteilung der EU-Kommission vom 3. März 2005
Stellungnahme der Gremienspitzen von ARD und ZDF zur Mitteilung
der EU-Kommission vom 3. März 2005:
Binnenplurale Kontrolle sichert die Erfüllung und Einhaltung
des öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrages
Der staatsunabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk leistet in
ganz Europa einen wichtigen Beitrag zum Pluralismus der Meinungen und
Kulturen, zum Erhalt regionaler Identitäten und zur Stärkung der
demokratischen Meinungsbildung. Daher hat der Europarat seine
Mitglieder - zu welchen auch die EU gehört - ausdrücklich
aufgefordert, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerade im Zeitalter
der Digitalisierung aktiv zu unterstützen und zu stärken (Bericht zur
grenzüberschreitenden Medienkonzentration Nov. 2004).
Die binnenplurale Organisation des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks in Deutschland entspricht seiner Bedeutung für die
demokratische Kultur. Nur die staatsferne und staatsunabhängige
Struktur und Kontrolle kann die besondere Funktion des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleisten. Die Rundfunk- und
Fernsehräte repräsentieren die maßgeblichen Kräfte der Gesellschaft.
Als Vertreter der Allgemeinheit wachen sie staatsunabhängig über den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist in
Rundfunkstaatsverträgen, Gesetzen und den gesetzlich geforderten
Selbstverpflichtungen detailliert ausgestaltet. Dieses dichte
Geflecht von Vorgaben gibt den Gremien den nachvollziehbaren und
konkreten Maßstab, um die Rundfunkanstalten unter Beachtung ihrer
verfassungsrechtlich verbürgten Programmautonomie effektiv
programmlich mit gestalten und kontrollieren zu können.
Den Gremien stehen hierzu weit reichende Kompetenzen zu. Dazu
gehören Rechte zur Beratung und Mitgestaltung bei Programmfragen,
Entscheidungsrechte bei Personalfragen sowie weitgehende
Budgetrechte. In Form von Satzungen und Richtlinien können die
Gremien den Anstalten bindende Vorgaben für die Erfüllung ihres
Auftrages machen. Die Führungsebene der Rundfunkanstalten ist den
Gremien gegenüber persönlich verantwortlich. Dies stellt sicher, dass
Beratung und Überwachung auch wirksam sind.
Die binnenplurale Kontrolle ist aber auch deswegen effektiv, weil
die Mitglieder der Gremien von ARD und ZDF bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben in erster Linie Sachwalter der Interessen der Allgemeinheit
sind. Das unterscheidet sie maßgeblich von Überwachungsorganen
privater Unternehmen.
Demzufolge machen die Gremien von diesen Gestaltungsmöglichkeiten
ausgiebig Gebrauch, wenn dies auch oftmals nicht in dem Maße bekannt
wird, wie es im Lichte der öffentlichen Debatte um die Zukunft der
binnenpluralen Rundfunkordnung geboten erscheint. So haben die
Gremien die Selbstverpflichtungen der Anstalten gemäß § 11 IV RStV,
die zum 1.10.2004 erstmals veröffentlicht wurden, wesentlich
mitgeformt.
Neue wirtschaftliche, technische und programmliche Entwicklungen
machen immer wieder eine Anpassung der Gremienaufsicht als ständige
Aufgabe der Binnenkontrolle notwendig. Damit entsprechen wir zugleich
Forderungen sowohl des Bundesverfassungsgerichts wie der europäischen
Gemeinschaft. Hierdurch ist gewährleistet, dass das gemeinsam mit KEF
und Rechnungshöfen "flächendeckende" und staatsunabhängige
Kontrollsystem erhalten bleibt.
Die in der informellen Mitteilung vom 3. März 2005 zum Ausdruck
gebrachte Auffassung der EU-Kommission, die Erfüllung des öffentlich-
rechtlichen Funktionsauftrages sei nicht ausreichend kontrolliert,
ist zurückzuweisen.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle
Telefon: 06131 / 70 - 2120

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