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ARD und ZDF lehnen Verschlüsselungspläne der Privaten ab
So genannte "Grundverschlüsselung" ist Etikettenschwindel

Mainz (ots)

Der Vorsitzende der ARD, Thomas Gruber und
ZDF-Intendant Markus Schächter haben heute der Rundfunkkommission der
Länder, vertreten durch deren Vorsitzenden Ministerpräsidenten Kurt
Beck ein Positionspapier übermittelt, in dem sie der geplanten und so
genannten "Grundverschlüsselung" durch den Satelliten-Betreiber SES-
Astra eine klare Absage erteilen.
SES-Astra hatte im Februar 2006, zusammen mit den kommerziellen
TV- Anbietern der RTL-Group sowie der Sendergruppe Pro7/SAT1
angekündigt, ab nächstem Jahr deren Programme nur noch
"grundverschlüsselt" digital per Satellit auszustrahlen.
Mit ihrer Stellungnahme an die Rundfunkkommission der Länder
zeigen ARD und ZDF auf, dass diese "Grundverschlüsselung" ein
Etikettenschwindel ist. Letztlich, so Schächter und Gruber, gehe es
um nichts anderes, als den Einstieg in weit reichende Pay-TV Angebote
vorzubereiten. Damit würde der von allen gewünschten Digitalisierung
des Fernsehens in Deutschland ein schlechter Dienst erwiesen. ARD und
ZDF hoffen, mit ihren Argumenten und Fakten gegen jedwede Art von
Verschlüsselung des Free-TV die Diskussion auf eine breitere Basis
stellen zu können.
In dem umfangreichen Diskussionspapier werden die verschiedenen
negativen Auswirkungen der Verschlüsselungspläne aufgezeigt. Unter
anderem heißt es darin:
Der Begriff "Grundverschlüsselung" ist Etikettenschwindel: Es geht
nicht um die Förderung der Digitalisierung oder um eine technische
Maßnahme, sondern um den Einstieg in die Entwicklung kommerzieller
pay-Geschäftsmodelle.
Mit der "Grundverschlüsselung" droht eine digitale Spaltung der
Bevölkerung. Das deutsche Mediensystem mit seinem breiten und
vielfältigen free-tv-Angebot würde grundlegend verändert.
Die "Grundverschlüsselung" ist nicht zum Schutz vor Piraterie
erforderlich. Urheberrechtliche Vorschriften eröffnen gerade die
Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Verbreitung von Rundfunk.
Gebietsabschottungen widersprechen grundlegenden europäischen
Prinzipien.
Die "Grundverschlüsselung" bürdet jedem Zuschauer die Kosten einer
für die Nutzung von pay-tv-Angeboten notwendigen Infrastruktur
zwangsweise auf.
Die Adressierbarkeit der Endgeräte wirft erhebliche u. a.
datenschutzrechtliche Risiken auf (Steuerung des Verbrauchers und
Überwachung seines Verhaltens).
Die Freischaltung von free-tv-Angeboten beweist, dass eine
"Grundverschlüsselung" nicht notwendig ist. Schon heute können
digitale Entgeltangebote individuell adressiert und abgerechnet
werden.
Auch in unseren Nachbarstaaten gibt es keineswegs eine
"Grundverschlüsselung" von free-tv gegen gesondertes monatliches
Entgelt. Dessen ungeachtet ist die Situation in anderen europäischen
Staaten nicht mit der deutschen vergleichbar.
Dem Jugendschutz kommt bei der "Grundverschlüsselung" nur eine
Alibi- Funktion zu: Alles, was technisch und programmlich möglich
ist, soll nutzbar werden, ohne dass zuverlässig verhindert werden
könnte, dass Minderjährige Zugang zu sie gefährdenden Inhalten haben.
Die "Grundverschlüsselung" hemmt Ausbau und Nutzung aller
digitalen Verbreitungswege. Die Einführung einer Verschlüsselung
begünstigt nicht die Einführung neuer Entwicklungen, sondern neuer
Geschäftsmodelle.
Die "Grundverschlüsselung" ist auch unter wettbewerbsrechtlichen
Aspekten bedenklich: Es sollen technische Standards durchgesetzt
werden, ohne dass die Spezifikation nachvollziehbar ist.
Decoderhersteller werden behindert, kleinere Sender diskriminiert.
Die "Grundverschlüsselung" zielt auf eine Marktabschottung und
schafft Abhängigkeiten sowohl der Endgerätehersteller als auch nicht
beteiligter Programmanbieter.
Die "Grundverschlüsselung" ist nicht erforderlich, um
Investitionen zu finanzieren.
Der Verweis auf Entgeltmodelle im Bereich der
Kabelweiterverbreitung sowie über DSL verfängt nicht.
Die "Grundverschlüsselung" würde der Medienkonzentration aufgrund
der zunehmenden vertikalen Integration der Beteiligten weiter
Vorschub leisten.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss für jeden frei, ohne
zusätzlichen wirtschaftlichen oder technischen Aufwand empfangbar
sein. Er kann daher weder auf eine verschlüsselte Verbreitung noch
auf verbleibende Verbreitungswege verwiesen werden.
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