Zur Klage von neun Bundestagsabgeordneten gegen Veröffentlichungspflicht
Friedrich Merz im "ZDF- Mittagsmagazin: "Es geht nicht um Nebenjobs, sondern um Berufe"
Mainz (ots)
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Friedrich Merz hat die Darstellung der Diskussion um die Einkünfte von Abgeordneten scharf kritisiert. "Es geht nicht um Nebenjobs, sondern um die Frage, ob Abgeordnete auch einen Beruf haben und diesen auch ausüben dürfen", sagte er im "ZDF- Mittagsmagazin" am Mittwoch, 11. Oktober 2006. Merz ist einer von neun Abgeordneten des Bundestages, die gegen die im Vorjahr geschaffene Pflicht zur Veröffentlichung ihrer Nebeneinkünfte vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
Die Formulierungen "Nebenjobs" und "Einkünfte aus Nebentätigkeiten" seien, so Merz, eine Folge der Gesetzgebung des vergangenen Jahres. Gegen diese "Herabwürdigung der Berufe" und die neue gesetzliche Grundlage wehrten sich die Abgeordneten, die nun klagten. "Diese gesetzliche Grundlage verstößt nach unserer Meinung gegen das Grundgesetz, in dem ausdrücklich steht, dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen sind."
Merz wehrt sich dagegen, dass man etwas verstecken wolle. "Natürlich kommen wir alle mit unseren Vorprägungen und Berufen in das Parlament. Jeder hat Meinungen und Auffassungen zu bestimmen Themen und wenn man einen Beruf hat, hat man möglicherweise auch während der ausgeübten Abgeordnetentätigkeit noch Bezüge." Aber die Veröffentlichung der Bezüge habe keinen Erkenntniswert für die Öffentlichkeit. Das sei reiner Voyeurismus von Teilen der Medien. Abgeordnete würden einem "Sonderstatut" unterworfen. Man könne ja auch fragen, warum nicht Journalisten vor allem öffentlich- rechtlicher Medien nicht alle Nebentätigkeiten und zusätzlichen Bezüge veröffentlichten. Merz betonte: "Hier geht es um die Frage, welches Parlament wir haben wollen und welche Abgeordneten wir in Zukunft haben wollen ob Freiberufler, Unternehmer, Selbstständige, vielleicht sogar Gewerkschaftsvorsitzende, die ihren Beruf weiter ausüben, noch in das Parlament gehen oder ob das faktisch unmöglich gemacht wird."
Im aktuellen Gerichtsverfahren sei auch die Frage zu klären, wie sich "diese so genannte Mittelpunktregelung mit einer anderen gesetzlichen Bestimmung vereinbaren lässt, nach der die Mitglieder der Bundesregierung in erster Linie ihr Mandat als Mitglieder der Bundesregierung ausüben, obwohl sie gleichzeitig Abgeordnete sind." Merz forderte "dass wir zum Beispiel gleichbehandelt werden mit den Mitgliedern der Bundesregierung, die auch eine Aufgabe, einen zusätzlichen Beruf haben, etwa Mitglied der Bundesregierung zu sein, und gleichzeitig im Parlament sind." Wer eine solche Aufgabe nicht habe, nicht der Bundesregierung angehöre, der könne, zwar in zeitlich engen Grenzen, seinen Beruf weiter ausüben. Das sei eine grundsätzliche Frage der Ausgestaltung des Parlamentarismus. "Und die wird noch Bedeutung haben, wenn wir schon alle längst aus der Politik ausgeschieden sind."
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