Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger im "ZDF-Mittagsmagazin" zu Boock- Aussage: "Keine Auswirkungen auf bereits ergangene Urteile"
Mainz (ots)
Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger sieht in den neuen Erkenntnissen im Mordfall Buback keinen Grund, die alten Prozesse gegen die bereits wegen dieser Tat verurteilten Knut Folkerts und Christian Klar neu aufzurollen. "Es gibt keine neuen Erkenntnisse in Bezug auf Folkerts oder Christian Klar, die zu einem Überdenken dieser Verfahren Anlass geben würden", sagte Pflieger im "ZDF-Mittagsmagazin" am Montag, 23. April 2007.
Diese neuen Informationen gäben insbesondere keinen Anlass ein Wiederaufnahmeverfahren zu betreiben. "Denn beide sind bisher nicht auf dem Motorrad gesessen. Sie haben beide auch nach Anklage und Urteil nicht geschossen, sondern sie sind deshalb verurteilt worden, weil sie im Vorfeld des Attentats mit den beiden Fahrzeugen, dem Motorrad, das zur Tat benutzt wurde, und mit dem Fluchtfahrzeug unterwegs waren. Außerdem hätten sie ausgespäht, so Pflieger weiter. "Das ist die typische Mittäterschaft nach dem deutschen Strafecht."
Dagegen schloss Pflieger nicht aus, dass Stefan Wisniewski, der offenbar durch die Aussage des Ex-Terroristen Peter-Jürgen Boock belastet wird, erneut auf die Anklagebank muss. Durch die Bundesanwaltschaft sei nun in aller Ruhe zu prüfen, "ob die neuen Hinweise Anlass dazu geben, Stefan Wisniewski eventuell erneut anzuklagen", so Pflieger.
Wisniewski ist bisher wegen der Beteiligung an der Entführung des ehemaligen Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Zur Glaubwürdigkeit des ehemaligen RAF-Mitglieds Peter-Jürgen Boock sagte Pflieger: "Ich habe Peter-Jürgen Boock schon seit Jahren immer wieder bei Prozessen und bei Vernehmungen erlebt er hat bei mir auch eine Lebensbeichte abgelegt." Dabei habe er zugegeben, an der Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer beteiligt gewesen zu sein. "Allerdings hat Peter-Jürgen Boock vorher über zehn Jahre lang hinweg bestritten, einer der Täter gewesen zu sein. Er hat immer wieder behauptet, an seinen Händen würde kein Blut kleben. Insofern wurde seine Aussage immer mit Vorbehalt und Vorsicht bewertet", ergänzte Pflieger. Es habe insbesondere auch eine Aussage seiner früheren Ehefrau gegeben, die in einem Brief an ihn geschrieben hatte: "Du hast ein taktisches Verhältnis zur Wahrheit." "Das ist etwas, was man sich bei einer Aussage von Boock immer wieder vergegenwärtigen muss."
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