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Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger im "ZDF-Mittagsmagazin" zu Boock- Aussage: "Keine Auswirkungen auf bereits ergangene Urteile"

Mainz (ots)

Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger
sieht in den neuen Erkenntnissen im Mordfall Buback keinen Grund, die
alten Prozesse gegen die bereits wegen dieser Tat verurteilten Knut
Folkerts und Christian Klar neu aufzurollen. "Es gibt keine neuen
Erkenntnisse in Bezug auf Folkerts oder Christian Klar, die zu einem
Überdenken dieser Verfahren Anlass geben würden", sagte Pflieger im
"ZDF-Mittagsmagazin" am Montag, 23. April 2007.
Diese neuen Informationen gäben insbesondere keinen Anlass ein
Wiederaufnahmeverfahren zu betreiben. "Denn beide sind bisher nicht
auf dem Motorrad gesessen. Sie haben beide auch nach Anklage und
Urteil nicht geschossen, sondern sie sind deshalb verurteilt worden,
weil sie im Vorfeld des Attentats mit den beiden Fahrzeugen, dem
Motorrad, das zur Tat benutzt wurde, und mit dem Fluchtfahrzeug
unterwegs waren. Außerdem hätten sie ausgespäht, so Pflieger weiter.
"Das ist die typische Mittäterschaft nach dem deutschen Strafecht."
Dagegen schloss Pflieger nicht aus, dass Stefan Wisniewski, der
offenbar durch die Aussage des Ex-Terroristen Peter-Jürgen Boock
belastet wird, erneut auf die Anklagebank muss. Durch die
Bundesanwaltschaft sei nun in aller Ruhe zu prüfen, "ob die neuen
Hinweise Anlass dazu geben, Stefan Wisniewski eventuell erneut
anzuklagen", so Pflieger.
Wisniewski ist bisher wegen der Beteiligung an der Entführung des
ehemaligen Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer
rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Zur Glaubwürdigkeit des ehemaligen RAF-Mitglieds Peter-Jürgen Boock
sagte Pflieger: "Ich habe Peter-Jürgen Boock schon seit Jahren immer
wieder bei Prozessen und bei Vernehmungen erlebt – er hat bei mir
auch eine Lebensbeichte abgelegt." Dabei habe er zugegeben, an der
Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin
Schleyer beteiligt gewesen zu sein. "Allerdings hat Peter-Jürgen
Boock vorher über zehn Jahre lang hinweg bestritten, einer der Täter
gewesen zu sein. Er hat immer wieder behauptet, an seinen Händen
würde kein Blut kleben. Insofern wurde seine Aussage immer mit
Vorbehalt und Vorsicht bewertet", ergänzte Pflieger. Es habe
insbesondere auch eine Aussage seiner früheren Ehefrau gegeben, die
in einem Brief an ihn geschrieben hatte: "Du hast ein taktisches
Verhältnis zur Wahrheit." "Das ist etwas, was man sich bei einer
Aussage von Boock immer wieder vergegenwärtigen muss."

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