Bertelsmann-Genussscheine können bis 9. März umgetauscht werden
Ausschüttung von 15 Prozent für Geschäftsjahr 2000/2001 gesichert
Gütersloh (ots)
Der Umtausch der Bertelsmann Genussscheine 1992 (WKN 522 990) in Genussscheine 2001 mit geänderten Bedingungen (WKN 522 994) wird von den Anlegern positiv aufgenommen. Rund 85 Prozent der Inhaber haben ihre Wertpapiere in den vergangenen Wochen bereits umgetauscht. Die Umtauschfrist, die an diesem Freitag enden sollte, wird bis zum 9. März 2001 verlängert, um weiteren Anlegern die Gelegenheit zum Tausch zu bieten.
Inhaber des Genussscheins 2001 können auf eine nach unten abgesicherte Ausschüttungsregel zählen, die eine 15-Prozent-Dividende garantiert, sofern der Jahresüberschuss von Konzern und AG ausreichen. Bertelsmann erwartet, dass dies für das laufende Geschäftsjahr gegeben ist. Der Vorstand der Bertelsmann AG hat zugleich beschlossen, einmalig auf freiwilliger Basis die Ausschüttungsregel der Genussscheine 2001 auch auf die nicht umgetauschten Genussscheine 1992 anzuwenden und auf diese somit ebenfalls 15 Prozent auszuschütten.
Bertelsmann hatte den Anlegern zum Tausch geraten, nachdem die Gesamtkapitalrendite als Steuerungsgröße des Konzerns zugunsten moderner betriebswirtschaftlicher Zielgrößen aufgegeben worden war. Die Ausschüttung auf den an der Gesamtkapitalrendite orientierten Genussschein 1992 wird damit unsicherer. Bereits im laufenden Geschäftsjahr 2000/2001 könnte sich eine Gesamtkapitalrendite von weniger als zwölf Prozent ergeben, was nach den Bedingungen des Genussscheins 1992 eine Ausschüttung von weniger als 15 Prozent bedeuten würde. Dieses Risiko können die Anleger mit einem Umtausch in den Genussschein 2001 vermeiden.
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