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Bertelsmann-Genussscheine können bis 9. März umgetauscht werden
Ausschüttung von 15 Prozent für Geschäftsjahr 2000/2001 gesichert

Gütersloh (ots)

Der Umtausch der Bertelsmann Genussscheine 1992
(WKN 522 990) in Genussscheine 2001 mit geänderten Bedingungen
(WKN 522 994) wird von den Anlegern positiv aufgenommen. Rund 85
Prozent der Inhaber haben ihre Wertpapiere in den vergangenen Wochen
bereits umgetauscht. Die Umtauschfrist, die an diesem Freitag enden
sollte, wird bis zum 9. März 2001 verlängert, um weiteren Anlegern
die Gelegenheit zum Tausch zu bieten.
Inhaber des Genussscheins 2001 können auf eine nach unten
abgesicherte Ausschüttungsregel zählen, die eine 15-Prozent-Dividende
garantiert, sofern der Jahresüberschuss von Konzern und AG
ausreichen. Bertelsmann erwartet, dass dies für das laufende
Geschäftsjahr gegeben ist. Der Vorstand der Bertelsmann AG hat
zugleich beschlossen, einmalig auf freiwilliger Basis die
Ausschüttungsregel der Genussscheine 2001 auch auf die nicht
umgetauschten Genussscheine 1992 anzuwenden und auf diese somit
ebenfalls 15 Prozent auszuschütten.
Bertelsmann hatte den Anlegern zum Tausch geraten, nachdem die
Gesamtkapitalrendite als Steuerungsgröße des Konzerns zugunsten
moderner betriebswirtschaftlicher Zielgrößen aufgegeben worden war.
Die Ausschüttung auf den an der Gesamtkapitalrendite orientierten
Genussschein 1992 wird damit unsicherer. Bereits im laufenden
Geschäftsjahr 2000/2001 könnte sich eine Gesamtkapitalrendite von
weniger als zwölf Prozent ergeben, was nach den Bedingungen des
Genussscheins 1992 eine Ausschüttung von weniger als 15 Prozent
bedeuten würde. Dieses Risiko können die Anleger mit einem Umtausch
in den Genussschein 2001 vermeiden.
Für Rückfragen:
Susanne Erdl
Medien- und Wirtschaftsinformation
Tel.: 0 52 41 / 80 25 35 
susanne.erdl@bertelsmann.de

Original-Content von: Bertelsmann SE & Co. KGaA, übermittelt durch news aktuell

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