Bertelsmann AG: Angestrebte Gesellschafterstruktur erreicht
Anteile der ZEIT-Stiftung an der Bertelsmann AG vollständig zurückgekauft
Gütersloh (ots)
Die Bertelsmann AG hat im November 2003 die verbliebenen Anteile der ZEIT-Stiftung an der Bertelsmann AG zurückgekauft. Mit dem ursprünglich bis spätestens zum Jahr 2005 geplanten Erwerb der dritten Tranche über die verbliebenen 2,9 Prozent ist nun die angestrebte Gesellschafterstruktur der Bertelsmann AG erreicht: 57,6 Prozent der Kapitalanteile liegen bei der Bertelsmann Stiftung, 17,3 Prozent bei der Familie Mohn und 25,1 Prozent bei der Groupe Bruxelles Lambert (GBL). Die Bertelsmann Stiftung hält ihre Anteile an der Bertelsmann AG indirekt durch die Holding-Gesellschaft Johannes Mohn GmbH. Die Familie Mohn hält ihre Anteile an der Bertelsmann AG durch die Holding-Gesellschaft Reinhard Mohn Verwaltungsgesellschaft mbH, an der auch die Johannes Mohn GmbH beteiligt ist.
Seit dem Jahr 2000 wurde damit in drei Schritten der gesamte Anteil der ZEIT-Stiftung von ursprünglich 10,74 Prozent zurückgekauft. Die Vereinbarung zu diesem vollständigen Rückkauf hatte Bertelsmann im Dezember 1999 bekannt gegeben. Die erste Tranche war im August 2000, die zweite im Oktober 2002 erworben worden.
Die Stimmrechte an der Bertelsmann AG werden zu 75,0 Prozent über die Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft mbH (BVG) ausgeübt, die restlichen 25,0 Prozent der Stimmrechte liegen bei der GBL. Im Zuge des Rückkaufs aller Anteile der ZEIT-Stiftung haben sich GBL und BVG darauf geeinigt, dass GBL nunmehr ab Mai 2006 einen Börsengang verlangen und im Zuge dieses Börsenganges ihre Anteile am Kapitalmarkt verkaufen kann. Die BVG hat ihrerseits das Recht, GBL den Rückkauf der Aktien anzubieten. Im Falle eines Verkaufs an Dritte steht der BVG ein Vorerwerbsrecht zu.
Gesellschafter der BVG sind der Aufsichtsratsvorsitzende sowie ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats der Bertelsmann AG, der Vorstandsvorsitzende, ein Mitglied der Geschäftsführung eines Unternehmens, an dem Bertelsmann beteiligt ist, ein Mitarbeitervertreter sowie drei Vertreter der Familie Mohn.
Die BVG befasst sich mit allen Fragen, über die die Hauptversammlung der Bertelsmann AG entscheidet. Insbesondere sind dies Änderungen an der Satzung der Bertelsmann AG, die Wahl des Aufsichtsrats sowie die Feststellung des Jahresabschlusses und der Gewinnverwendung. In der Regel entscheidet die BVG mit einfacher Mehrheit. Einige besonders wichtige Entscheidungen, zum Beispiel Satzungsänderungen oder die Aufnahme weiterer Gesellschafter in die Bertelsmann AG, werden mit Dreiviertel-Mehrheit getroffen. In diesen Fällen verfügt die Familie Mohn über eine Sperrminorität.
Für Rückfragen: Oliver Herrgesell Medien- und Wirtschaftsinformation Tel. 05241 - 80 24 66 oliver.herrgesell@bertelsmann.com
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