CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Rönsch: Auftragsvergabe an Frauenförderung zu binden - der falsche Weg
Berlin (ots)
Zu Absichten der Bundesregierung, die Vergabe öffentlicher Aufträge an die betriebliche Frauenförderung zu binden, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hannelore Rönsch MdB:
Ich habe stets intelligente und erfolgversprechende Ansätze der Frauenförderung begrüßt und gefördert und halte sie für eine zu Recht politisch sehr hoch angesiedelte Aufgabe. Die Forderung, öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen zu vergeben, die das berufliche Fortkommen weiblicher Mitarbeiter gezielt unterstützen, lehne ich jedoch als unsachgemäß und unpraktikabel ab.
Die in Frage stehende Forderung betrifft das öffentliche Vergaberecht, ist aber mit dessen Grundsätzen nicht vereinbar. Da ist zum einen der Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Wenn ein teurerer Anbieter ausgewählt würde - auch wenn er gezielt Frauenförderung betreibt - wäre dieser Grundsatz verletzt.
Außerdem wird das Vergaberecht durch den Leistungs- und Eignungsgrundsatz bestimmt. Leistung und Eignung eines potenziellen Auftragnehmers können jedoch nicht grundsätzlich nach dem Grad der Frauenförderung beurteilt werden.
Im Übrigen würden die öffentlichen Auftraggeber vor Probleme bei der Überprüfung der frauenfördernden Maßnahmen im Rahmen der Auftragsvergabe gestellt. Ließe sich dieses Problem überhaupt lösen, würde es auf jeden Fall zu einem unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand führen.
Besser sollte dort, wo immer noch nicht erkannt ist, welch wertvolles Potenzial die Arbeit von Frauen in Unternehmen darstellt, auf einen Bewusstseinswandel hingewirkt werden. Außerdem ist erforderlich, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit weiter zu verbessern und gegebenenfalls Anreize für die Frauenförderung zu geben, z.B. durch eine besondere Förderung bzw. Entlastung entsprechender Betriebe.
Wenn die Bundesregierung hier gesellschaftspolitische Ansätze auf sachfremdem Gebiet umsetzen will, schadet sie wiederum der deutschen Wirtschaft, da insbesondere auf der Ebene des EU-Rechts keine vergleichbaren Regelungen zu finden sind.
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