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Börnsen/Krings: Urheberrechtsnovelle fördert Kreativität

Berlin (ots)

Anlässlich der gestrigen Verabschiedung des Zweiten
Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der 
Informationsgesellschaft erklären  der kulturpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen MdB und der zuständige 
Berichterstatter im Ausschuss für Kultur und Medien Dr. Günter Krings
MdB:
Die Koalition hat durch die Verabschiedung der 
Urheberrechtsnovelle die Kreativität in unserem Land gestärkt. In den
Gesetzesberatungen konnten noch einmal wichtige Regelungen für die 
Urheber durchgesetzt werden.
So stehen sich bei den zukünftigen Verhandlungen über die 
Urheberrechtsvergütung die Hersteller von Geräten und Speichermedien 
sowie die Urheberrechtsvertreter gleichwertig gegenüber. Durch den 
Wegfall der 10 Prozent-Grenze bei der Vergütungspflicht und der 5 
Prozent-Grenze bei der Vergütungshöhe kann nun in einem fairen 
Verfahren die Urheberrechtvergütung ausgehandelt werden.
Eine Stärkung des Urhebers ergibt sich auch bei der Verwertung von
Werken in unbekannten Nutzungsarten. Grundsätzlich wird den Urhebern 
ein Widerrufsrecht eingeräumt, wenn der Rechteinhaber das Werk in 
einer neuen Nutzungsart verwerten möchte. Nach dem Gesetzentwurf der 
Bundesregierung hätte der Rechteinhaber den Urheber nicht darüber 
informieren müssen.
Mit der verabschiedeten Novelle zeigt sich, dass die Koalition die
zunehmende Bedeutung der Kulturwirtschaft auch für unser 
Wirtschaftsleben erkannt hat und der Förderung der Kreativität 
Vorrang einräumt.
Trotzdem bleiben noch offene Felder, die die Koalition in ihrem 
Entschließungsauftrag mit Prüfaufträgen an das 
Bundesjustizministerium versehen hat. Diese Prüfaufträge nehmen wir 
sehr ernst. Das gilt insbesondere für den Auftrag zur Überprüfung der
Widerspruchsregelung für unbekannte Nutzungsarten im Bereich der 
Filmurheber.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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