Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bosbach: DNA-Analyse muss Standardmaßnahme bei erkennungsdienstlichen Behandlungen werden

Berlin (ots)

Zu der Aufklärung von (mindestens) fünf
Sexualmorden in der Region Aachen durch die Nutzung des sog. 
genetischen Fingerabdrucks erklärt der Stellvertretende Vorsitzende 
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach MdB:
Dieser Fall zeigt erneut, dass die DNA-Analyse, der sog. 
genetische Fingerabdruck, ein ebenso wichtiges wie unverzichtbares 
Instrument zur Aufklärung von Verbrechen, zur Überführung von 
Straftätern aber auch zur Verhinderung neuer Straftaten ist.
Der genetische Fingerabdruck ist der klassische Fingerabdruck des 
21. Jahrhunderts.
Deshalb sollte die Strafprozessordnung (StPO) dahingehend geändert
werden, dass der genetische Fingerabdruck von Beschuldigten für 
künftige Strafverfahren nicht erst dann genommen und gespeichert 
werden darf, wenn die Voraussetzungen des § 81 g StPO vorliegen 
(Straftat von erheblicher Bedeutung oder Straftat gegen die sexuelle 
Selbstbestimmung und Grund zu der Annahme, dass wegen der Art der 
Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Beschuldigten oder 
sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass gegen ihn 
künftig Strafverfahren wegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung
zu führen sind), sondern schon dann, wenn bei dem Beschuldigten eine 
erkennungsdienstliche Behandlung (§ 81 b StPO) durchgeführt wird.
Das bedeutet, dass immer dann, wenn die gesetzlichen 
Voraussetzungen der erkennungsdienstlichen Behandlung vorliegen (§ 81
b StPO), neben der Abnahme des klassischen Fingerabdrucks und dem 
Anfertigen des Lichtbildes zukünftig auch eine Speichelprobe zwecks 
Erstellung eines "genetischen Fingerabdrucks" entnommen werden darf.
Der genetische Fingerabdruck sollte also zukünftig rechtlich so 
behandelt werden, wie der "klassische Fingerabdruck" auch.
Dies ist derzeit wegen der einschränkenden Voraussetzungen des § 
81 g StPO nicht möglich.
Wäre der genetische Fingerabdruck eine Standardmaßnahme jeder 
erkennungsdienstlichen Behandlung, so würde dies nicht bedeuten, dass
jeder Tatverdächtige "automatisch" eine DNA-Probe, z. B. durch einen 
Mundschleimhautabstrich abgeben müsste, sondern nur in den Fällen, in
denen er erkennungsdienstlich behandelt wird. Also immer dann, aber 
auch nur dann, wenn im Zuge einer ED-Behandlung der klassische 
Fingerabdruck abgenommen wird, sollte gleichzeitig auch eine 
DNA-Probe des Beschuldigten genommen werden können.
Die erkennungsdienstliche Behandlung (klassischer Fingerabdruck, 
Anfertigung eines mehrseitigen Portraitfotos und die Beschreibung 
unabänderlicher körperlicher Merkmale) erfolgt keineswegs in jedem 
Ermittlungsverfahren, zumal sie nur dann vorgenommen werden darf, 
wenn die Voraussetzungen der Strafprozessordnung vorliegen. Im 
Bundesdurchschnitt werden nur ca. 13 Prozent aller Tatverdächtigen 
erkennungsdienstlich behandelt.
In diesem Zusammenhang ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass 
bei der DNA-Analyse nur der nicht-codierte Teil des menschlichen 
Erbguts entschlüsselt und mit Tatortspuren abgeglichen wird, so dass 
lediglich eine eindeutige Zuordnung von Spuren zu einem 
Tatverdächtigen bzw. Tatgeschehen oder ein eindeutiger Ausschluss 
möglich sind. Darüber hinaus kann lediglich das Geschlecht des 
Spurenlegers bestimmt werden. Weitergehende Erkenntnisse über 
Persönlichkeitsmerkmale des Beschuldigten lassen sich durch diese Art
der Analyse nicht gewinnen, so dass datenschutzrechtliche Bedenken 
nicht überzeugen können.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die DNA-Analyse 
nicht nur ein bewährtes Mittel zur Aufklärung bereits geschehener 
Straftaten und zur Überführung von Straftätern ist, sondern dass sie 
auch dazu dienen kann, zu Unrecht Verdächtige rasch zu entlasten.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
  • 21.08.2007 – 12:01

    Reiche: Energie- und Klimaprogramm effizient gestalten

    Berlin (ots) - Anlässlich der aktuellen Diskussion zum Energie- und Klimapaket der Bundesregierung erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB: Das bisher vorliegende Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung ist eine gute Grundlage dafür, dass Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen kann. Viele darin enthaltene Maßnahmen, wie die Weiterentwicklung ...

  • 20.08.2007 – 15:00

    Börnsen: Polnische Provokation peinlich, empörend und wider den Geist guter Nachbarschaft

    Berlin (ots) - Anlässlich einer Diffamierung der Präsidentin des Bundes der Vertriebenen durch die "Polnische Treuhand" erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB: Die Bildmontage der "Polnischen Treuhand", die einen SS-Mann und einen Ordensritter gleich setzt mit der Präsidentin des ...

  • 20.08.2007 – 14:34

    Singhammer: Ausbau des Kinderzuschlags erforderlich

    Berlin (ots) - Anlässlich der Diskussion um eine Ausweitung des Kinderzuschlags, erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB: Die Weiterentwicklung des Kinderzuschlags ist richtig und wichtig. Durch die Flexibilisierung des Kinderzuschlags und eine Ausweitung des Berechtigtenkreises werden materielle Kinderarmut bekämpft und Ausstiegsanreize aus der ...