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Gehb/Krings: Mehr Sicherheit bei Lizenzen im Insolvenzfall für die Industrie

Berlin (ots)

Anlässlich der heute verabschiedeten Änderung der
Insolvenzordnung zur Sicherstellung der Insolvenzfestigkeit von 
Lizenzverträgen durch das Bundeskabinett erklären der 
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen 
Gehb MdB, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für
das Insolvenzrecht im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. 
Günter Krings MdB:
Mit der vorgesehenen Gesetzänderung erhalten die Lizenzen über 
geistige Eigentumsrechte im Insolvenzfall den Schutz zurück, den die 
Industrie für eine vernünftige wirtschaftliche Nutzung benötigt. 
Durch den Wechsel von der Konkursordnung zur Insolvenzordnung 
unterlagen die Lizenzen dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters. 
Entschied dieser sich gegen die Weiterführung des Vertrages, blieb 
dem Lizenznehmer nur ein Schadensersatzanspruch, der jedoch lediglich
als einfache Insolvenzforderung deklariert wurde.
Es liegt in der Natur derartiger Lizenzen, dass sie auch beim 
Lizenznehmer zunächst hohe Entwicklungskosten zur Herbeiführung z. B.
der Vertriebsreife eines Produktes verursachen und sich erst über 
einen längeren Zeitraum rechnen. Das bisher bestehende Wahlrecht des 
Insolvenzverwalters verkennt genau diesen Umstand. Der Lizenznehmer 
muss damit rechnen, auf seinen Entwicklungskosten sitzenzubleiben, 
wenn der Insolvenzverwalter sein Wahlrecht ausübt.
Die Unionsfraktion hatte bereits bei dem Gesetzgebungsverfahren 
zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens die Insolvenzfestigkeit von
Lizenzen gefordert. Durch den Vorschlag der Bundesregierung wird ein 
bislang bestehender Wettbewerbsnachteil gegenüber den Vereinigten 
Staaten und Japan abgebaut, die gleichfalls ein Fortbestehen der 
Lizenzverträge über geistige Eigentumsrechte nach einer Insolvenz 
kennen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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