CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Die SPD beugt sich den Forderungen der Versicherungswirtschaft
Berlin (ots)
Zur geplanten Reform des Schadensersatzrechtes erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Pläne der Bundesregierung, auch im Bereich der Gefährdungshaftung Schmerzensgeldansprüche zu ermöglichen, kommen sehr spät. Schon im April 1998 hatte die damalige Koalition aus CDU/CSU und F.D.P. ein entsprechendes Gesetz vorgelegt und im Rechtsausschuss beraten. In der Sitzung vom 17. Juni 1998 hatten die damaligen Koalitionsparteien vorgeschlagen, in der zu Ende gehenden Legislaturperiode nicht mehr das ganze umfangreiche Gesetzeswerk abzuschließen, wohl aber Teile daraus, so u.a. die Neuordnung des Schmerzensgeldanspruchs. Die SPD bestand jedoch damals auf ihrem Minderheitsrecht, dazu keine Anhörung durchzuführen. Damit war das Vorhaben wegen der beginnenden Sommerpause und dem Ende der Legislaturperiode gescheitert. Nun benötigte die Justizministerin über ein Jahr, um auf den damaligen Gesetzentwurf zurückzugreifen. Wertvolle Zeit ist seither verstrichen.
Dem Schmerzensgeldanspruch auch bei Gefährdungshaftung stehen wir offen gegenüber. Nicht aber billigen wir die Einschränkungen des Anspruches auf Schmerzensgeld bei Bagatelldelikten. Wer schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) einen anderen verletzt, hat dafür einzutreten, auch wenn der Schmerzensgeldanspruch unter 1.200,-- DM liegt. Schon lange versuchen die Versicherungen aus der Verpflichtung, im Falle des fahrlässigen Verschuldens im Bagatellbereich Zahlung leisten zu müssen, herauszukommen. Diesen Forderungen beugt sich nunmehr die SPD zu Lasten der anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Wir halten dies für falsch.
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