CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk/Lammert: Naumann will Konzept der "Vertriebenenkulturarbeit" überarbeiten
Berlin (ots)
Zur Antwort der Bundesregierung (Drs. 14/2435) auf eine Kleine Anfrage zur Förderung der "Vertriebenenkulturarbeit" erklären der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert MdB:
Nicht zuletzt auf Druck der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hin hat die Bundesregierung in ihrer Antwort zugesagt, ihre Neukonzeption zur "Vertriebenenkulturarbeit" nach Abschluss der Beratungen mit den betroffenen Einrichtungen und den mitfördernden Ländern zu verändern und zu ergänzen. Damit reagiert die Bundesregierung auf die erhebliche Kritik, die sie sich mit ihrem "Schnellschuss"-Entwurf für eine Änderung der bisherigen Förderpraxis vom Frühjahr 1999 eingebracht hat. Allerdings will der Beauftragte der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien, Staatsminister Dr. Naumann, an der Beendigung der Förderung für den Ostdeutschen Kulturrat und die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen zum 1. Juli 2000 und an der beabsichtigten Reduktion der Kulturbeauftragten von bisher zwölf auf vier festhalten.
Das Festhalten an diesen Streichplänen wird zu einer erheblichen Verminderung der bislang qualitativ hochwertigen Kulturarbeit in diesem Bereich führen. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort im übrigen unumwunden zugegeben, dass der Qualitätsgesichtspunkt für sie keinen Maßstab ihrer Förderung darstellt: "Im übrigen möchte die Bundesregierung davon absehen, die Leistungen und Effizienz der von der früheren Bundesregierung mit großen finanziellen Aufwüchsen geförderten Einrichtungen und Projekte zu bewerten und durch zusätzliche umfängliche Evaluationen den Bestandsinteressen der Einrichtungen entgegen zu kommen." Dies bedeutet, dass durch eine fundierte Überprüfung bisher geförderter Einrichtungen deren hohes Qualitätsniveau offenkundig würde. Bei der politisch-ideologisch motivierten Förderpolitik der rot-grünen Bundesregierung spielen solche Maßstäbe jedoch keine Rolle.
Allerdings muss selbst die rot-grüne Bundesregierung in ihrer Antwort einräumen, dass sie über keine Kenntnisse verfügt, wonach die von ihr geförderten Einrichtungen die kulturelle Arbeit für politische Zwecke genutzt hätten. Ihre generelle Skepsis gegenüber den Einrichtungen der "Vertriebenenkulturarbeit" drückt die Bundesregierung in der - allerdings ins Leere zielenden - Warnung aus, dass eine Förderung mit öffentlichen Mitteln nach Auffassung der Bundesregierung voraussetze, "dass der Träger der geförderten Maßnahme generell keine Absichten verfolgt, die gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen und die außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind."
Als Fazit bleibt, dass der Kulturbeauftragte der Bundesregierung offensichtlich nicht durch bessere Einsicht, sondern lediglich durch äußeren Druck dazu bewogen werden konnte, seine völlig unzulängliche Neukonzeption zur Förderung der "Vertriebenenkulturarbeit" vom Frühjahr 1999 im Dialog mit den Betroffenen und den mitfördernden Ländern zu überarbeiten. Da die Bundesregierung in ihrer Antwort keine konkreten Angaben zu Veränderungen und Ergänzungen des Konzeptes macht, muss das weitere Vorgehen von allen Beteiligten und Interessierten weiterhin sorgsam geprüft werden.
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