CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lensing: Staatsziel Tierschutz: Nein! Konkrete Verbesserungen: Ja!
Berlin (ots)
Anlässlich der Ausschussberatungen zur Verankerung des Staatsziels "Tierschutz" im Grundgesetz erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Bereich Tierschutz im Ausschuss Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Werner Lensing MdB:
Mit der anstehenden 2. und 3. Lesung zur Staatszielverankerung "Tierschutz" treffen wir die bedeutende und folgenreiche Grundsatzentscheidung, ob wir auf Dauer ein unnötig aufgeblähtes, mit bloßen Willensbekundungen vollgestopftes Grundgesetz anstreben oder ob wir eine verlässliche Verfassung im Geiste ihrer Väter fortführen wollen, die einklagbare Rechte garantiert und dafür einsteht, was sie verspricht.
Obschon die Verankerung nach übereinstimmender Meinung keine rechtliche Bedeutung für die eigentlichen Brennpunkte des Tierschutzes wie Tiertransporte und Massentierhaltung hätte, wären die Folgen im Bereich der tierexperimentellen Forschung erheblich. Der Verdacht liegt nahe, dass es bei allen Bemühungen vordringlich um dieses Sonderopfer Forschung geht. Wir haben in Deutschland im Bereich tierexperimenteller Forschung ein exzellentes, sehr strenges, ja weltweit einmaliges Tierschutzgesetz. In keinem Land der Welt unterliegen Tierversuche einer so engen und lückenlosen Kontrolle wie in Deutschland. Deshalb ist hier eine Staatszielverankerung entbehrlich und dazu in seiner Folgewirkung kontraproduktiv. Nicht zuletzt dürften die Handlungskompetenz vom Parlament auf die Gerichte verlagert und der Gesetzgeber damit entmündigt werden.
Bei allem Bemühen sollten wir die Verhältnismäßigkeit der Argumentation nicht aus den Augen verlieren: Die Zahl der für die tiermedizinische Forschung benötigten Tiere entspricht lediglich einem - gleichwohl dem wichtigsten - Tausendstel der für den Menschen getöteten Tiere, während die anderen 99,9 % geschlachtet und anschließend verspeist werden - ganz abgesehen von der unter qualvollsten Umständen durchgeführten Schädlingsbekämpfung. Man kann nicht auf der einen Seite innerhalb der Biotechnologie den Anschluss Deutschlands an die Weltspitze fordern, auf der anderen Seite aber neue Hemmnisse für die Forschung schaffen.
Statt sich hinter den Gerichten zu verstecken, sollte die rot-grüne Bundesregierung endlich für eine konkrete und effektive Ausgestaltung des Tierschutzes sorgen:
Durch die Beendigung der unerträglichen Zustände bei den Tiertransporten; durch eine gründliche Lösung der Legehennenproblematik; durch die Einführung eines Sachkundenachweises bei der Heimtierhaltung; durch die Abschaffung der Perversionen bei der Kampftierhaltung.
Die hier gebotene Differenzierung gehört ins Tierschutzgesetz oder in die Verordnungskompetenz des Bundes, nicht aber in einen Verfassungstext.
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