Uhl/Grindel: EU-Staaten müssen Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt steuern können
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Vorstellung der Blue Card-Richtlinie durch Kommissar Frattini erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und der zuständige Berichterstatter, Reinhard Grindel MdB:
In den einzelnen EU-Staaten ist die Lage auf den jeweiligen Arbeitsmärkten sehr unterschiedlich. Deshalb müssen die Mitgliedstaaten über den Zugang von ausländischen Arbeitnehmern selbst entscheiden können.
Wir lehnen EU-Richtlinien ab, die uns zu einer Änderung unserer Politik im Bereich der Arbeitsmigration zwingen würden. Wichtig ist es für uns, flexibel auf Änderungen auf unserem Arbeitsmarkt reagieren zu können.
Im Jahr 2006 sind 68000 ausländische Arbeitskräfte mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen ausgestattet worden. Insofern besteht kein Bedarf für neue Regelungen, sondern nur für unbürokratischere Verfahrensabläufe bei der Arbeitsverwaltung.
Für die EU-Richtlinien von Kommissar Frattini haben wir konkrete Erwartungen. Es muss bei der Vorrangprüfung bleiben, wonach ein ausländischer Arbeitnehmer nur dann in Deutschland arbeiten darf, wenn kein in gleicher Weise qualifizierter deutscher Arbeitsloser für die Besetzung der Stelle in Frage kommt.
Wir wollen auch nicht auf ein konkretes Arbeitsplatzangebot verzichten, das der ausländische Zuwanderer nachweisen muss.
Mit den EU-Richtlinien darf kein Punktesystem durch die Hintertür eingeführt werden. Es darf ebenso nicht sein, dass durch die EU-Richtlinien die Verdienstgrenzen abgesenkt werden, bei denen Hochqualifizierte auch ohne Vorrangprüfung in Deutschland arbeiten dürfen. Auch die Entscheidungshoheit über die Festlegung von Einwanderungsquoten gehört in die Zuständigkeit der Mitgliedsländer.
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