Börnsen/Vaatz: Kurzfilm gehört zurück ins Kino
Berlin (ots)
Anlässlich der Verleihung des Deutschen Kurzfilmpreises und des "Short Tiger" erklären der kultur- und medienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und das Mitglied des Auswahlausschusses für Filmförderung beim BKM, Arnold Vaatz MdB:
Es gilt, für eine Trendwendung zur besseren Platzierung des Kurzfilmes in Deutschland zu sorgen. Er gehört wieder zurück in die Kinopaläste. Dort , wo er früher in Szene gesetzt wurde, vor dem Hauptfilm, nach der Werbung. Die derzeitige Lage für den Kurzfilm ist unbefriedigend. In neun Filmhochschulen der Bundesrepublik und darüber hinaus wird er mit Kreativität und künstlerischen Ambitionen kreiert und produziert, doch einem breitem Publikum vorenthalten. In der Regel sind wirtschaftliche Gründe dafür maßgebend, dass die Werbung den Kurzfilm aus dem Kino vertrieben hat. Das ist für das Kulturgut Film nicht vertretbar. Kurzfilme sind in der Regel Nachwuchsfilme. Ob Trick- Spiel- Experimentier- , Animations- oder Dokumentarfilme, sie alle ermöglichen jungen Regisseuren, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten gezielt anzuwenden, sich auf den großem abendfüllenden Film einüben zu können. Die 243 zum Deutschen Kurzfilmpreis eingereichten Filme belegen eine Vielfalt von Inhalten, eine große Talentbreite und erhebliche Experimentierfreude. Mit 750 000 Euro fördert der BKM den Kurzfilm. Seit 1956 wird der Kurzfilmpreis vergeben, seit 2001 ist der Verleihung eine eigene Veranstaltung gewidmet. Bis zu 210 000 Euro für Nominierungen und Filmpreise können vergeben werden und 20 000 Euro für Sonderpreise. Damit wird deutlich gesellschaftliche Verantwortung für den Filmnachwuchs praktiziert. Auch anzuerkennen ist in diesem Zusammenhang die Arbeit der FFA, die seit 2000 den "Short Tiger" vergibt und mit dem Preisgeld aktive Filmförderung für Newcomer betreibt.
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