Bleser/Klöckner: Fahrgäste dürfen bei Entschädigung nicht abgespeist werden
Berlin (ots)
Zur heutigen Positionierung der Verbraucherzentrale Bundesverband, des Verkehrsclubs Deutschland und der Initiative PRO BAHN, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Peter Bleser MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Initiative der drei Verbraucherverbände, sich weiter für eine zügige und umfangreiche gesetzliche Verankerung nationaler Fahrgastrechte einzusetzen. Die Bahnfahrer Deutschlands warten zu Recht auf die gesetzliche Regelung der Fahrgastrechte in Deutschland, die Justizministerin Zypries seit langem ankündigt. Hier besteht auch innerhalb der Koalition weitgehend Einigkeit. Das im September vorgelegte Eckpunktepapier, entspricht dabei in vielen Punkten dem Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, welches wir bereits im vergangenen Jahr vorgelegt hatten.
Aus verbraucherpolitischer Sicht bleibt aber weiterhin die Entschädigungsfrage der Knackpunkt. Eine von Ministerin Zypries geforderte Entschädigungsregel erst ab 60 Minuten greift definitiv zu kurz. Der Verbraucher tritt beim Fahrkartenverkauf in Vorleistung für eine klar definierte Leistung. Man kann nicht ernsthaft behaupten, dass eine Fahrt von 50-minütiger Verspätung keine mangelhaft erbrachte Dienstleistung ist. Schon ab 30-Minuten sollte der Fahrgast eine Entschädigung erhalten. Denn eine 60-minütige Verspätung von Hamburg nach Berlin ist sicherlich ärgerlicher als von Warschau nach Paris.
Neben der gesamten Reisekette mit Nah- und Fernverkehr, muss die Informationspolitik der Bahn miteinbezogen werden: Zum einen muss es eine gesetzlich festgeschriebene Beschwerdestelle für die Verbraucherinnen und Verbraucher geben, zum anderen sollte das Gesetz eine verpflichtende Angabe der Beschwerdenummer etwa auf dem Ticket vorsehen. Auch über die kostenintensiven Warteschleifen bei der telefonischen Bahnauskunft muss geredet werden. Es kann nicht sein, dass der Verbraucher für Musik und Bandansagen mehrere Euro zahlen muss, bevor er in Kontakt mit leibhaftigen Auskunftspersonen kommt.
Eine gesetzliche Regelung ist nicht nur für den Verbraucher wichtig, auch für die Deutsche Bahn AG kann dies ein Ansporn sein, um wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen auch, künftig entweder pünktlicher zu sein oder bei Problemen mit Baustellen Fahrzeiten anders zu kalkulieren. Wenn die Deutsche Bahn pünktlich fährt, werden hier auch keine bürokratische Mehrarbeit oder finanzielle Mehrkosten auf sie zukommen.
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