Rönsch: Keine gesetzlichen Unterhaltspflichten für homosexuelle Lebensgemeinschaften
Berlin (ots)
Zu der Absicht der Bundesregierung, Unterhaltsregelungen für homosexuelle Lebensgemeinschaften und ein steuerliches Realsplitting einzuführen, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hannelore Rönsch MdB: Ich lehne die Absicht der Bundesregierung, gesetzliche Unterhaltspflichten für homosexuelle Lebensgemeinschaften gesetzlich zu normieren, ab. Sie geht weit über das Ziel hinaus, Benachteiligungen entsprechender Lebensgemeinschaften zu vermeiden und bedeutet auch nicht die Abschaffung von Diskriminierung, da nach dem Gleichheitsgrundsatz nur Gleiches gleich zu behandeln ist. Vielmehr bedeutet sie einen Angriff auf die Privilegierung von Ehe und Familie. Diese Privilegierung wird gerade deshalb vom Grundgesetz gefordert, weil es gilt, Ehe und Familie als grundsätzliche Keimzelle der Gesellschaft hervorzuheben.
Auch soweit gesetzliche Unterhaltsansprüche der Ehepartner oder Eltern untereinander dem Zweck dienen, den einen deshalb abzusichern, weil er sich mehr als der andere um die praktische Betreuung der gemeinsamen Kinder kümmert und deshalb zumindest zum Teil auf eigene Erwerbstätigkeit verzichtet, sind die Absichten der Bundesregierung nicht nachzuvollziehen. In homosexuellen Lebensgemeinschaften kann jeder Lebenspartner ungehindert für den eigenen Unterhalt sorgen. Wo dies nicht der Fall ist, können vertragliche Absprachen getroffen werden.
Aus den gleichen Gründen lehne ich die Einführung eines Realsplittings für homosexuelle Lebensgemeinschaften ab, da das Realsplitting auf die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltspflichten abzielt.
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