CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Merz: Eichels Steuerreform ist unzureichend
Berlin (ots)
Zu dem heutigen Beschluß der Bundesregierung über eine Unternehmensteuerreform erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz MdB:
Nach den massiven Steuererhöhungen der letzten 15 Monate und unverändert weiter geltenden Schritten zur Anhebung der sog. "Ökosteuer" bis in das Jahr 2003 hinein soll die Unternehmensteuerbelastung in mehreren Schritten gesenkt werden. Die heute beschlossene Reform bevorzugt einseitig große Kapitalgesellschaften und benachteiligt den Mittelstand. Sie ist in dieser Form für die Union nicht zustimmungsfähig:
Die Bundesregierung verzichtet erkennbar auf eine Reform des Einkommensteuergesetzes und damit auf die notwendige, grundlegende Bereinigung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Im Gegenteil, das Ertragsteuerrecht wird mit den vorgeschlagenen Maßnahmen noch viel komplizierter als bisher.
Die Personengesellschaften bleiben - insbesondere dann, wenn sie schon heute nicht gewerbesteuerpflichtig sind - im Vergleich zu den Kapitalgesellschaften zu hoch belastet.
Die pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer höhlt die Finanzautonomie der Gemeinden aus und macht aus der Gewerbesteuer bei Personengesellschaften eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Damit werden neue Probleme mit der Gewerbesteuer geschaffen, es wird keines der bekannten Probleme der Gewerbesteuer gelöst. Die Gewerbesteuer wird in ihrer bisherigen Erhebungsform perpetuiert, da sie für die meisten Personengesellschaften zum bestimmenden Faktor für die steuerliche Entlastung wird. Die unterschiedliche Behandlung der Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaften und bei Personengesellschaften macht die Gewerbesteuer zum Ausgangspunkt der gesamten Unternehmensteuerreform. Eine Veränderung oder Reform der Gewerbesteuer selbst wird auf diese Weise fast unmöglich.
Die Option für das Körperschaftsteuergesetz löst eine Reihe von Konsequenzen aus, über die sich die optierenden Personengesellschaften im Klaren sein müssen: die Erbschaftsteuer wird drastisch verschärft, die Gewinnermittlungsvorschriften für Kapitalgesellschaften müssen - bis hin zu Geschäftsführergehältern und Pensionszusagen - eingehalten werden, die Probleme der verdeckten Gewinnausschüttung vervielfachen sich, der Druck hin zur handelsrechtlichen Rechtsformänderung in eine Kapitalgesellschaft nimmt zu. Wir müssen fragen, ob wir den Druck auf den Mittelstand, in die Kapitalgesellschaften zu gehen, wirklich wollen.
Die allgemeine Steuerfreistellung von Dividendenerträgen und Veräußerungsgewinnen zwischen Kapitalgesellschaften erleichtert zwar die Umstrukturierung und verbessert die Eigenkapitalausstattung von Unternehmen in der Rechtsform einer Körperschaft und vermutlich auch der Personengesellschaften, die für das Körperschaftsteuergesetz optiert haben; gleichzeitig wird die Besteuerung bei der Veräußerung von Anteilen an Personengesellschaften aber drastisch verschärft, da die Beteiligungsgrenze, bis zu der Anteile steuerfrei veräußert werden können, von heute 10 % auf 1 % abgesenkt werden soll. Darin steckt eine verfassungsrechtlich anfechtbare und wirtschaftspolitisch unvertretbare Schlechterstellung der nicht optierenden Personengesellschaften.
Schließlich benachteiligt die Abschaffung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens zugunsten des "Halbeinkünfteverfahrens" alle Aktionäre mit inländischem Anteilsbesitz und niedrigem Steuersatz; umgekehrt werden Aktionäre von ausländischen Unternehmen bzw. hohem persönlichen Steuersatz von der Umstellung begünstigt. Ein solcher Schritt fördert nicht die Entwicklung einer breiten Aktienkultur.
CDU und CSU sind sich darüber einig, daß wir eine große Steuerreform wollen und dieses Ziel weder im Bundestag noch im Bundesrat blockieren. Wenn eine solche Reform mit unserer Zustimmung gelingen soll, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Einigung zwischen Bundesregierung und Opposition, zwischen Bundestag und Bundesrat kann nicht erst im Vermittlungsverfahren zustandekommen. Die Grundfragen der Steuerpolitik müssen im Bundestag und im Bundesrat geklärt werden, das Vermittlungsverfahren ist dazu nicht geeignet. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, frühzeitig mit allen Fraktionen des Bundestages und allen Ländern im Bundesrat eine Einigung herbeizuführen.
Wir beteiligen uns nicht an einer Steuerreform, mit der über die grundlegenden Probleme unseres Steuersystems weiter hinweggepfuscht wird. Unverzichtbare Voraussetzung für das Gelingen dieser Reform ist daher eine Reform des Einkommensteuergesetzes mit einer Bereinigung der steuerlichen Bemessungsgrundlage.
Eine wirkliche Reform des Einkommensteuergesetzes erfordert die Beibehaltung der gleichmäßigen Besteuerung aller Einkunftsarten unabhängig von ihrer Erzielung und Verwendung. Wir wollen die Einkommensteuer auf 15 - 35 % senken. Mit diesem Einkommensteuertarif würden auch Personengesellschaften entlastet ohne daß es der von der Bundesregierung vorgeschlagenen komplizierten und verfassungsrechtlich fragwürdigen Hilfskonstruktionen bedarf.
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