Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Merz: Eichels Steuerreform ist unzureichend

Berlin (ots)

Zu dem heutigen Beschluß der Bundesregierung über
eine Unternehmensteuerreform erklärt der stellvertretende Vorsitzende
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz MdB:
Nach den massiven Steuererhöhungen der letzten 15 Monate und
unverändert weiter geltenden Schritten zur Anhebung der sog.
"Ökosteuer" bis in das Jahr 2003 hinein soll die
Unternehmensteuerbelastung in mehreren Schritten gesenkt werden. Die
heute beschlossene Reform bevorzugt einseitig große
Kapitalgesellschaften und benachteiligt den Mittelstand. Sie ist in
dieser Form für die Union nicht zustimmungsfähig:
Die Bundesregierung verzichtet erkennbar auf eine Reform des
Einkommensteuergesetzes und damit auf die notwendige, grundlegende
Bereinigung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Im Gegenteil, das
Ertragsteuerrecht wird mit den vorgeschlagenen Maßnahmen noch viel
komplizierter als bisher.
Die Personengesellschaften bleiben - insbesondere dann, wenn sie
schon heute nicht gewerbesteuerpflichtig sind - im Vergleich zu den
Kapitalgesellschaften zu hoch belastet.
Die pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer höhlt die
Finanzautonomie der Gemeinden aus und macht aus der Gewerbesteuer bei
Personengesellschaften eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
Damit werden neue Probleme mit der Gewerbesteuer geschaffen, es wird
keines der bekannten Probleme der Gewerbesteuer gelöst. Die
Gewerbesteuer wird in ihrer bisherigen Erhebungsform perpetuiert, da
sie für die meisten Personengesellschaften zum bestimmenden Faktor
für die steuerliche Entlastung wird. Die unterschiedliche Behandlung
der Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaften und bei
Personengesellschaften macht die Gewerbesteuer zum Ausgangspunkt der
gesamten Unternehmensteuerreform. Eine Veränderung oder Reform der
Gewerbesteuer selbst wird auf diese Weise fast unmöglich.
Die Option für das Körperschaftsteuergesetz löst eine Reihe von
Konsequenzen aus, über die sich die optierenden
Personengesellschaften im Klaren sein müssen: die Erbschaftsteuer
wird drastisch verschärft, die Gewinnermittlungsvorschriften für
Kapitalgesellschaften müssen - bis hin zu Geschäftsführergehältern
und Pensionszusagen - eingehalten werden, die Probleme der verdeckten
Gewinnausschüttung vervielfachen sich, der Druck hin zur
handelsrechtlichen Rechtsformänderung in eine Kapitalgesellschaft
nimmt zu. Wir müssen fragen, ob wir den Druck auf den Mittelstand, in
die Kapitalgesellschaften zu gehen, wirklich wollen.
Die allgemeine Steuerfreistellung von Dividendenerträgen und
Veräußerungsgewinnen zwischen Kapitalgesellschaften erleichtert zwar
die Umstrukturierung und verbessert die Eigenkapitalausstattung von
Unternehmen in der Rechtsform einer Körperschaft und vermutlich auch
der Personengesellschaften, die für das Körperschaftsteuergesetz
optiert haben; gleichzeitig wird die Besteuerung bei der Veräußerung
von Anteilen an Personengesellschaften aber drastisch verschärft, da
die Beteiligungsgrenze, bis zu der Anteile steuerfrei veräußert
werden können, von heute 10 % auf 1 % abgesenkt werden soll. Darin
steckt eine verfassungsrechtlich anfechtbare und wirtschaftspolitisch
unvertretbare Schlechterstellung der nicht optierenden
Personengesellschaften.
Schließlich benachteiligt die Abschaffung des
körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens zugunsten des
"Halbeinkünfteverfahrens" alle Aktionäre mit inländischem
Anteilsbesitz und niedrigem Steuersatz; umgekehrt werden Aktionäre
von ausländischen Unternehmen bzw. hohem persönlichen Steuersatz von
der Umstellung begünstigt. Ein solcher Schritt fördert nicht die
Entwicklung einer breiten Aktienkultur.
CDU und CSU sind sich darüber einig, daß wir eine große
Steuerreform wollen und dieses Ziel weder im Bundestag noch im
Bundesrat blockieren. Wenn eine solche Reform mit unserer Zustimmung
gelingen soll, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Einigung zwischen Bundesregierung und Opposition, zwischen
Bundestag und Bundesrat kann nicht erst im Vermittlungsverfahren
zustandekommen. Die Grundfragen der Steuerpolitik müssen im Bundestag
und im Bundesrat geklärt werden, das Vermittlungsverfahren ist dazu
nicht geeignet. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, frühzeitig
mit allen Fraktionen des Bundestages und allen Ländern im Bundesrat
eine Einigung herbeizuführen.
Wir beteiligen uns nicht an einer Steuerreform, mit der über die
grundlegenden Probleme unseres Steuersystems weiter hinweggepfuscht
wird. Unverzichtbare Voraussetzung für das Gelingen dieser Reform ist
daher eine Reform des Einkommensteuergesetzes mit einer Bereinigung
der steuerlichen Bemessungsgrundlage.
Eine wirkliche Reform des Einkommensteuergesetzes erfordert die
Beibehaltung der gleichmäßigen Besteuerung aller Einkunftsarten
unabhängig von ihrer Erzielung und Verwendung. Wir wollen die
Einkommensteuer auf 15 - 35 % senken. Mit diesem Einkommensteuertarif
würden auch Personengesellschaften entlastet ohne daß es der von der
Bundesregierung vorgeschlagenen komplizierten und
verfassungsrechtlich fragwürdigen Hilfskonstruktionen bedarf.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion