CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schnieber-Jastram: Grundsätze zur Stärkung der zusätzlichen Alterssicherung verabschiedet
Berlin (ots)
Anlässlich der Klausurtagung der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 10. Und 11. Februar .2000 in Lübeck erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales, Birgit Schnieber-Jastram MdB:
Im Rahmen unserer zweitägigen Klausurtagung in Schleswig-Holstein haben wir uns intensiv mit den Themen Arbeitsmarkt, Rente und europäische Sozialpolitik beschäftigt und dabei wichtige Beschlüsse gefasst. In unserem Positionspapier zur "Verbesserung der Effizienz von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen" fordern wir die Bundesregierung auf, die massiven Mittel für die Arbeitsmarktpolitik, die sich im Jahr 2000 auf 46 Mrd. DM belaufen, wirksamer als bisher einzusetzen. Die Antworten der Bundesregierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Union zeigen, dass ein effektiverer Einsatz der Mittel dringend notwendig ist. So müssen nach unserer Auffassung arbeitsmarktpolitische Maßnahmen an den Kriterien Zielgruppenorientierung, Übergangsquote in reguläre Arbeit, Kosten, Verweildauer und Abbuchquoten überprüft werden. Festgestellte Mängel an bestehenden Fördermaßnahmen oder Programmen müssen unverzüglich behoben werden, um die verwendeten Mittel effizienter einzusetzen.
Darüber hinaus haben wir den Antrag "Bessere Erwerbsaussichten für ältere Arbeitnehmer durch bessere Qualifikation" beschlossen, den wir alsbald in den Deutschen Bundestag einbringen werden. Nahezu ein Viertel aller Arbeitslosen sind älter als 55 Jahre. Für die Zukunft ist zu erwarten, dass der Anteil der älteren Beschäftigten an den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in den nächsten Jahren weiter ansteigt. Das heißt, bereits jetzt müssen die Betriebe darauf bedacht sein, älteren Arbeitnehmern Qualifizierungs- und Flexibilisierungsprogramme anzubieten. Dies wollen wir unterstützen und schlagen folgendes vor:
Es wird ein für die Bundesanstalt für Arbeit und die Arbeitgeber kostenneutrales Programm "Job-Rotation" geschaffen. Ziel ist es, älteren Arbeitnehmern die Chance zu geben, ihre beruflichen Fähigkeiten zu verbessern, um den Erhalt ihres Arbeitsplatzes zu sichern. Zum Vorteil für den älteren Arbeitnehmer und zum Vorteil der Betriebe, die auf die Kenntnisse und Erfahrungen der Älteren in der Zukunft mehr denn je angewiesen sein werden.
Die Arbeitsgruppe einigte sich des weiteren auf Grundsätze zur Stärkung der zusätzlichen kapitalgedeckten Alterssicherung durch den Umbau der Vermögensbildung. Der Ausbau der zusätzlichen Alterssicherung darf nicht mit Zwang verbunden werden und kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Daher müssen ausreichend Anreize geschaffen werden, neben der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Dies ist nach Auffassung der Arbeitsgruppe möglich, wenn die Zuschüsse nach dem Vermögensbildungsgesetz stärker auf die Altersvorsorge ausgerichtet werden. Beim Ausbau der zusätzlichen Alterssicherung sind folgende Grundsätze zu beachten:
Die Förderung der kapitalgedeckten Zusatzsicherung ist nicht nur für Arbeitnehmer, sondern für alle Bürger über 16 Jahren vorzusehen, also auch etwa für Hausfrauen, Selbständige und Arbeitslose. Der nach dem Vorschlag der Bundesregierung zu fördernde Personenkreis der beschäftigten Arbeiter und Angestellten ist zu eng gefasst und daher zu erweitern. Insbesondere sind auch Beamte in die Förderung mit einzubeziehen, da sich auch in diesen Bereichen das Sicherungsniveau langfristig vermindern wird.
Die zusätzliche Altersvorsorge von Beziehern niedriger Einkommen ist überproportional zu fördern. Gerade dieser Personenkreis verfügt oftmals über eine nur unzureichende Alterssicherung, die durch besondere Anreize zum Aufbau einer zusätzlichen Alterssicherung verbessert werden soll. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Förderung in Höhe von 250.- DM jährlich ist nicht ausreichend, gerade im Niedriglohnsektor den notwendigen Anreiz zum Aufbau einer zusätzlichen Alterssicherung zu geben.
Bei der Höhe der Zulage für die kapitalgedeckte Alterssicherung muss eine Familienkomponente eingeführt werden. Die Höhe der Zulage soll also von der Kinderzahl abhängig gemacht werden.
Die von der Koalitionsarbeitsgruppe festgelegte Einkommensgrenze in Höhe von 60 000.- DM Jahreseinkommen muss angehoben werden, um einem größeren Personenkreis einen Anreiz für eine zusätzliche Alterssicherung zu geben. Auch in diesem Bereich ist eine Familienkomponente vorzusehen und auch die Einkommensgrenze nach der Kinderzahl zu staffeln.
Alle Anlagen mit Altersbindung in Form von Spar- und Versicherungsverträgen - mit Ausnahme besonders risikoreicher Formen - sind in die Förderung mit einzubeziehen. Auch sind die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand und die betriebliche Alterssicherung stärker zu verzahnen. Den Arbeitnehmern sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, den Anspruch auf die vermögenswirksamen Leistungen zur Aufstockung ihrer betrieblichen Alterssicherung zu verwenden. Für langfristige Sparanlagen soll die Sperrfrist bis zum Erreichen des Rentenalters für die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung reichen. Eine Ausnahme soll bei Eintritt von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gelten.
Die bestehenden Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz sollen auf bisherigem Niveau beibehalten werden. Privateigentum ist ein bedeutender Baustein der Altersvorsorge, denn es bedeutet mietfreies Wohnen im Alter. Anders als von der Koalitionsarbeitsgruppe vorgeschlagen, soll die Förderung des Wohnungseigentums nicht auf die Förderung der zusätzlichen Alterssicherung angerechnet werden.
Beraten wurde mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments, Herrn Winfried Menrad, über die Weiterentwicklung der europäischen Sozialpolitik. Abgelehnt wurde von der Arbeitsgruppe die Harmonisierung der sozialen Sicherungssysteme in der Europäischen Union und insbesondere die Schaffung einer europäischen Einheitsrente. Die Sozialversicherungssysteme sind vielmehr besser zu koordinieren mit dem Ziel, dass der Arbeitnehmer keinen Nachteil erleidet, wenn er in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Arbeit aufnimmt. Insbesondere muss die Koordinierung der betrieblichen Alterssicherungssysteme noch weiter verbessert werden. Darüber hinaus fordert die Arbeitsgruppe, dass die Bundesregierung die beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union endlich umsetzt. Erhebliche Defizite gibt es insbesondere bei einer durchgreifenden Absenkung der Lohnnebenkosten. Begrüßt wurde die Integration der Beitrittskandidaten in Mittel- und Osteuropa in die Europäische Union. Angemahnt wurden angemessene Übergangsfristen für die Einführung der Freizügigkeit im Verhältnis zu diesen Staaten.
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