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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bernhardt: Selbstverpflichtung Vorrang vor gesetzlicher Regelung

Berlin (ots)

Zur heutigen Debatte im Deutschen Bundestag um die
Absetzbarkeit von Abfindungen von Managern erklärt der 
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto 
Bernhardt MdB:
Steigende Vergütungen für Führungskräfte, insbesondere hohe 
Abfindungen, sogar bei Erfolglosigkeit, haben zu einer kritischen 
Diskussion über die Bezahlung von Managern nicht nur in Deutschland 
geführt. Die Union nimmt diese Kritik sehr ernst, nicht zuletzt weil 
es letztlich um den sozialen Frieden geht. Gesetzliche 
Schnellschüsse, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, lehnt die 
Union allerdings ab. Im Übrigen darf bei der Diskussion nicht 
übersehen werden, dass die höchsten Managergehälter heute nicht mehr 
in den westlichen Industrieländern, sondern in einigen arabischen 
Staaten, China und Russland gezahlt werden.
Eine Einengung der Diskussion um Spitzengehälter lediglich auf den
Bereich der Wirtschaft erscheint unangemessen. Auch die Bereiche 
Sport, Kultur und Medien müssen in die Überlegungen einbezogen 
werden. Während der Fiskus im Zusammenhang mit der Zahlung von 
Gehältern an Wirtschaftsführer profitiert, weil die steuerliche 
Belastung beim Empfänger in der Regel höher ist als die Entlastung 
beim Unternehmen, zahlen die Bürger z. B. die gesamten Gehälter, die 
beim öffentlich rechtlichen Fernsehen gezahlt werden, über ihre 
Gebühren.
Im Wesentlichen werden zurzeit fünf Aspekte in der Öffentlichkeit 
diskutiert:
1.) Höchstgrenzen für Managervergütungen
In keinem Industrieland gibt es bis heute Höchstgrenzen für 
Managervergütungen. In Deutschland schlägt lediglich die Linke eine 
entsprechende Regelung bezogen auf Unternehmen vor, an denen der Bund
unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Wir lehnen eine solche 
Regelung strikt ab.
2.) Steuerliche Begrenzung von Abfindungszahlungen
Eine steuerliche Begrenzung von Abfindungszahlungen wird u. a. in den
vorliegenden Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der 
Fraktion Die Linke gefordert. Beide wollen die steuerliche 
Abzugsfähigkeit von Abfindungen auf 1 Mio. EUR begrenzen. Die 
Begrenzung der Abzugsfähigkeit bringt steuerlich keinen positiven 
Effekt. Der Staat hat keinen Anlass, in die Vertragsfreiheit 
einzugreifen. Es geht darum, dass Unternehmen und Manager ihre 
Vergütungsgestaltung moralisch verantwortlich ausüben.
3.) Reichensteuer
Zudem fordert die Fraktion Die Linke, die sogenannte Reichensteuer ab
2 Mio. EUR Jahreseinkommen auf 65 % zu erhöhen, d. h. mit Soli und 
Kirchensteuer auf über 70 %. Eine steuerliche Sonderbehandlung von 
Managergehältern ist mit der Union nicht möglich.
4.) Transparenzregelungen
Schon heute gibt es für den Bereich der Wirtschaft umfassende 
Transparenzregelungen. Sicher kann man über eine Verbesserung 
diskutieren. In diesem Zusammenhang bleibt aber die Frage, ob nicht 
dann auch andere Bereiche wie der Sport, die Kultur und die Medien 
einbezogen werden müssen.
5.) Stärkung der Mitgliederversammlung
Bezogen auf den Sport wäre eine Stärkung der Mitgliederversammlung 
und bezogen auf das öffentlich rechtliche Fernsehen eine Stärkung der
Verwaltungsräte, die die Interessen der Bürger vertreten, 
anzustreben. Auch über diesen Punkt sind wir gesprächsbereit, denn 
letztlich geht es um das Geld der Aktionäre, der Vereinsmitglieder 
bzw. der Bürger ganz allgemein.
Wir appellieren an die Verantwortlichen in den Unternehmen, den 
Vereinen und den Verwaltungsräten, die öffentliche Diskussion ernst 
zu nehmen und bei der Festsetzung von Vergütungen für Führungskräfte 
die Grundsätze, die die Regierungskommission Deutscher Corporate 
Governance Kodex am 14. Juni des vergangenen Jahres vorgelegt hat, zu
beachten.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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