Bernhardt: Selbstverpflichtung Vorrang vor gesetzlicher Regelung
Berlin (ots)
Zur heutigen Debatte im Deutschen Bundestag um die Absetzbarkeit von Abfindungen von Managern erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:
Steigende Vergütungen für Führungskräfte, insbesondere hohe Abfindungen, sogar bei Erfolglosigkeit, haben zu einer kritischen Diskussion über die Bezahlung von Managern nicht nur in Deutschland geführt. Die Union nimmt diese Kritik sehr ernst, nicht zuletzt weil es letztlich um den sozialen Frieden geht. Gesetzliche Schnellschüsse, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, lehnt die Union allerdings ab. Im Übrigen darf bei der Diskussion nicht übersehen werden, dass die höchsten Managergehälter heute nicht mehr in den westlichen Industrieländern, sondern in einigen arabischen Staaten, China und Russland gezahlt werden.
Eine Einengung der Diskussion um Spitzengehälter lediglich auf den Bereich der Wirtschaft erscheint unangemessen. Auch die Bereiche Sport, Kultur und Medien müssen in die Überlegungen einbezogen werden. Während der Fiskus im Zusammenhang mit der Zahlung von Gehältern an Wirtschaftsführer profitiert, weil die steuerliche Belastung beim Empfänger in der Regel höher ist als die Entlastung beim Unternehmen, zahlen die Bürger z. B. die gesamten Gehälter, die beim öffentlich rechtlichen Fernsehen gezahlt werden, über ihre Gebühren.
Im Wesentlichen werden zurzeit fünf Aspekte in der Öffentlichkeit diskutiert:
1.) Höchstgrenzen für Managervergütungen In keinem Industrieland gibt es bis heute Höchstgrenzen für Managervergütungen. In Deutschland schlägt lediglich die Linke eine entsprechende Regelung bezogen auf Unternehmen vor, an denen der Bund unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Wir lehnen eine solche Regelung strikt ab.
2.) Steuerliche Begrenzung von Abfindungszahlungen Eine steuerliche Begrenzung von Abfindungszahlungen wird u. a. in den vorliegenden Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke gefordert. Beide wollen die steuerliche Abzugsfähigkeit von Abfindungen auf 1 Mio. EUR begrenzen. Die Begrenzung der Abzugsfähigkeit bringt steuerlich keinen positiven Effekt. Der Staat hat keinen Anlass, in die Vertragsfreiheit einzugreifen. Es geht darum, dass Unternehmen und Manager ihre Vergütungsgestaltung moralisch verantwortlich ausüben.
3.) Reichensteuer Zudem fordert die Fraktion Die Linke, die sogenannte Reichensteuer ab 2 Mio. EUR Jahreseinkommen auf 65 % zu erhöhen, d. h. mit Soli und Kirchensteuer auf über 70 %. Eine steuerliche Sonderbehandlung von Managergehältern ist mit der Union nicht möglich.
4.) Transparenzregelungen Schon heute gibt es für den Bereich der Wirtschaft umfassende Transparenzregelungen. Sicher kann man über eine Verbesserung diskutieren. In diesem Zusammenhang bleibt aber die Frage, ob nicht dann auch andere Bereiche wie der Sport, die Kultur und die Medien einbezogen werden müssen.
5.) Stärkung der Mitgliederversammlung Bezogen auf den Sport wäre eine Stärkung der Mitgliederversammlung und bezogen auf das öffentlich rechtliche Fernsehen eine Stärkung der Verwaltungsräte, die die Interessen der Bürger vertreten, anzustreben. Auch über diesen Punkt sind wir gesprächsbereit, denn letztlich geht es um das Geld der Aktionäre, der Vereinsmitglieder bzw. der Bürger ganz allgemein.
Wir appellieren an die Verantwortlichen in den Unternehmen, den Vereinen und den Verwaltungsräten, die öffentliche Diskussion ernst zu nehmen und bei der Festsetzung von Vergütungen für Führungskräfte die Grundsätze, die die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex am 14. Juni des vergangenen Jahres vorgelegt hat, zu beachten.
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