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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Hüppe: Spielräume der EG-Richtlinie für Rollstuhlfahrer in Bussen nutzen

Berlin (ots)

Anlässlich der Ankündigung von
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, die 
Straßenverkehrszulassungsordnung zugunsten von Rollstuhlfahrern in 
Bussen anzupassen, erklärt der Beauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit 
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die Ankündigung von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, die
Straßenverkehrszulassungsordnung anzupassen, ist ein erster Schritt 
in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, in welcher Form 
die Straßenverkehrszulassungsordnung angepasst wird.
Die Umsetzung der Richtlinie 2001/85/EG des Europäischen 
Parlaments und des Rates in der Straßenverkehrszulassungordnung hat 
dazu geführt, dass viele Busse nur noch einen Rollstuhlfahrer 
befördert haben. Der Bundesverkehrsminister ist gefordert, die 
Richtlinie 2001/85/EG zugunsten der Beförderung von Rollstuhlfahrern 
auszulegen. Die EG-Richtlinie gibt nur vor, dass mindestens ein 
Rollstuhlstellplatz bestimmten Sicherheitsanforderungen entsprechen 
muss. Zum Beispiel muss der Rollstuhlstellplatz eine bestimmte Größe 
haben und ein Rückhaltesystem vorhalten. Diese Mindestanforderungen 
müssen erfüllt sein, damit ein Bus zum Straßenverkehr zugelassen 
wird. Vorgaben für die Beförderung von Rollstuhlfahrern enthält die 
EG-Richtlinie dagegen nicht. Auch die in der Richtlinie enthaltene 
Regelung, die maximale Anzahl der vorgesehenen Rollstuhlstellplätze 
sichtbar zu kennzeichnen, führt zu keinem anderen Ergebnis. Diese 
Vorgabe kann durchaus so interpretiert werden, dass sie wiederum 
lediglich für die Zulassung des Busses von Bedeutung ist, nicht 
jedoch für die Beförderung von Rollstuhlfahrern. Außerdem kann die 
Kennzeichnung auch so verstanden werden, dass sie lediglich ein 
Hinweis für Rollstuhlfahrer ist, wieviele Rollstuhlstellplätze im Bus
vorhanden sind, die bestimmten Anforderungen entsprechen. Es ergibt 
sich jedenfalls nicht zwingend aus der Richtlinie, dass 
Rollstuhlfahrer nicht mehr zum Beispiel auf Mehrzweckflächen 
befördert werden dürfen.
Auch die bisherigen Erfahrungen in der Praxis haben nicht gezeigt,
dass Rollstuhlfahrer besonderer Sicherheitsmaßnahmen bedürfen, wenn 
Sie auf Mehrzweckflächen mitfahren. Rollstuhlfahrer sind in Bussen 
nicht gefährdeter als zum Beispiel Fahrgäste auf Stehplätzen. Die 
Vorstellung, dass Rollstuhlfahrer einen besonderen Schutz gebrauchen,
geht eher in Richtung einer "Überbehütung", die insbesondere die 
Betroffenen selbst strikt ablehnen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion geht davon aus, dass der 
Bundesverkehrsminister, jetzt praxisnahe Lösungen im Sinne der 
betroffenen Rollstuhlfahrer findet und die Spielräume der 
EG-Richtlinie nutzt.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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