CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kansy: CDU/CSU-Initiative zur Verhinderung von einseitigen Belegungsstrukturen im Sozialwohnungsbestand
Berlin (ots)
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat gestern die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes und des Altschuldenhilfegesetzes im Bundestag beschlossen, der künftig auch im Bestand die Übertragung von Mietpreis- und Belegungsbindungen von einer geförderten Wohnung auf ungebundene, im Bestand des Investors vorhandene Wohnungen ermöglichen soll. Dazu erklärt der wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Dietmar Kansy MdB:
Einhergehend mit den Entspannungstendenzen auf den Wohnungsmärkten werden seit einiger Zeit in der Wohnungs- und Städtebaupolitik wie seitens der Wohnungswirtschaft unter dem Stichwort "Überforderte Nachbarschaften" Aufgaben und Möglichkeiten zur Schaffung bzw. Erhaltung ausgewogener Bewohnerstrukturen in den Großsiedlungen und Stadtquartieren intensiv diskutiert. Die inzwischen von Bund und Ländern in die Praxis umgesetzte Gemeinschaftsinitiative "Soziale Stadt", mit der Städtebauförderungsmittel in "Stadtteile mit besonderen Entwicklungsbedarf" gelenkt werden, ist einer der Wege, sich diesen neuen Herausforderungen zu stellen - wie auch die flankierende Bereitstellung geeigneter Rechtsinstrumente.
Über die sogenannte Mittelbare Belegung lassen sich Entwicklungen in Richtung sozialer Destabilisierung von Wohnquartieren, hervorgerufen durch hohe Anteile von Haushalten mit Integrationsschwierigkeiten (wegen niedrigen Einkommens oder ethnischer Zugehörigkeit) erfolgreich gegensteuern. Beim Bau neuer Mietwohnungen ist die Mittelbare Belegung bereits nach geltendem Recht möglich. Der Investor erhält öffentliche Wohnungsbaufördermittel, die Mietpreis- und Belegungsbindungen werden aber nicht für die neuen Wohnungen, sondern für ungebundene, im Bestand des Investors vorhandene oder durch ihn neu errichtete Mietwohnungen vereinbart.
Mit unserer Gesetzesinitiative wollen wir diese Möglichkeit jetzt auch auf bestehende Sozialmietwohnungen ausdehnen. Im Ergebnis können die Länder und Kommunen dann auch im 1. Förderungsweg geförderte Sozialwohnungen mit Haushalten belegen, die die derzeit geltenden, verbindlichen Einkommensgrenzen überschreiten. Zu den Voraussetzungen gehören das Vorliegen eines öffentlichen Interesses wegen der örtlichen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse, die Übertragung aller Bindungen sowie die Möglichkeit, dass Förder- wie Tauschwohnungen frei sind oder in Kürze frei werden. Dieses neue Instrument sollen auch die neuen Länder für Wohnungen von Wohnungsunternehmen, denen Altschuldenhilfe gewährt werden, anwenden können.
Unser gesetzliches Anliegen wollte bereits der damalige Bundesbauminister Töpfer nach Gesprächen mit den Ländern im Frühjahr 1998 in seine Reform zu einem neuen Wohnungsbaurecht einbauen - bekanntlich hatte jedoch die Lafontainsche Blockadepolitik die parlamentarische Umsetzung noch in der letzten Wahlperiode verhindert. Die Wohnungswirtschaft drängt jetzt zurecht darauf, die flexiblere Handhabung der Mittelbaren Belegung ohne weiteren Zeitverzug einsetzen zu können; wenn es die rot-grüne Koalition mit der Bekämpfung "Sozialer Brennpunkte" und dem Bund/Länder-Programm "Soziale Stadt" ernst meint, wird sie an einen unverzüglichen Handeln des Gesetzgebers nicht vorbei kommen. In der Sache dürfte zudem unsere Initiative unstreitig sein, zumal eine gleichgerichtete Initiative der bayerischen Landesregierung in den Bundesrat-Ausschüssen bereits auf breite Akzeptanz bei den Ländern gestoßen ist. Deshalb wäre es wohnungswirtschaftlich von Nachteil, auf eine Umsetzung im Rahmen der auch von der neuen Bundesregierung angekündigten Gesamtreform des Wohnungsbaurechts warten zu wollen, mit der nach dem derzeitigen Vorbereitungsstand, wenn überhaupt, frühestens im nächsten Jahr, mit einem Inkrafttreten erst im Jahr 2002 zu rechnen wäre.
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