CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Rot-Grüne Rechtspolitik schon wieder im Vermittlungsausschuss?
Berlin (ots)
Zu den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates, zu dem von den Koalitionsfraktionen verabschiedeten Strafverfahrensrecht "StVÄG 1999" den Vermittlungsausschuss anzurufen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat aus insgesamt 23 Gründen, d.h. mit 23 Anträgen, zu dem am 28. Januar 2000 von den Koalitionsfraktionen verabschiedeten "Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts (StVÄG 1999)" den Vermittlungsausschuss anzurufen. Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatte der Bundesrat wegen gravierender handwerklicher Mängel den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen "zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte" in den Vermittlungsausschuss geschickt. Damals war "nur" der Vorwurf erhoben worden, dass in Eile und ohne Sorgfalt durchgepeitschte Gesetz sei ein schlechter Diener der Rechtssicherheit gewesen. Diesmal muss sich die Bundesjustizministerin den Vorwurf gefallen lassen, mit dem hier verabschiedeten Gesetz werde die Strafverfolgung unnötig erschwert. Innerhalb von nur drei Monaten wird also der Bundesjustizministerin schon zum zweitenmal testiert, schlechte Arbeit gemacht zu haben - und zwar nicht nur von der Opposition, sondern auch aus den SPD-regierten Ländern.
Wir begrüßen es, dass den Strafverfolgungsbehörden für ihre tägliche Arbeit eine umfassende Grundlage für die Datenerhebung und deren Verwendung an die Hand gegeben wird. Der im Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf geht auf lange, sorgfältige und intensive Vorarbeiten der CDU/CSU und F.D.P. Fraktionen der vergangenen Legislaturperiode zurück. Die rot-grüne Koalition hat aber die Chance vertan, auf der Grundlage dieser Vorarbeiten einen Gesetzentwurf zu verabschieden, der die Belange des Datenschutzes und der effektiven Strafverfolgung gleichermaßen berücksichtigt. Die Strafverfolgung wird unnötig erschwert. Die von Rot-Grün beschlossenen Regelungen sind teilweise nicht praktikabel und führen zu einem enormen bürokratischen Aufwand. Unsere damalige Kritik im Bundestag kann jetzt auch in den Anrufungsanträgen des Bundesrates für den Vermittlungsausschuss nachgelesen werden.
Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist die Tatsache, dass in unserem Staat in Zeiten, in denen wir mit Personalvermehrung nicht rechnen können, vielmehr Personalreduzierungen hinnehmen müssen, es eine ganz besondere Verantwortung für die Wahrung der Effizienz der Strafverfolgung gibt. Es geht darum, in einer vorsichtigen Abwägung einerseits rechtsstaatliche Bedingungen wie rechtliches Gehör, justizförmiges Strafverfahren, Belange des Datenschutzes und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu sichern, aber diesem Staat andererseits auch die Instrumente zu lassen, die er braucht, um im Kampf gegen die Kriminalität zu bestehen. Diese Abwägung hat die Rot-Grüne Koalition zu Lasten der Strafverfolgung getroffen. Das beweist, dass die Innere Sicherheit bei dieser Bundesregierung einen schlechten Stellenwert hat.
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