Pfeiffer: Das neue Wettbewerbsrecht zeigt Wirkung - Der Gewinner ist der Verbraucher
Berlin (ots)
Zur Einleitung eines Verfahrens des Bundeskartellamtes gegen 35 deutsche Gasversorger wegen mutmaßlich überhöhter Preise erklärt der Koordinator in Energiefragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:
Das heute eingeleitete Verfahren des Bundeskartellamtes gegen 35 Gasversorger wird von der CDU/CSU - Bundestagsfraktion begrüßt. Dieses Verfahren ist nur möglich, weil die Missbrauchskontrolle im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) deutlich verschärft wurde (§ 29 GWB).
Der Wettbewerb auf den Energiemärkten schreitet Schritt für Schritt voran. Insbesondere der Gasmarkt muss stärker beschleunigen. Mit dem jetzigen Verfahren sorgt die Kartellbehörde dafür, dass auch auf dem Gasmarkt Gas gegeben wird. Durch das neue Wettbewerbsrecht hat das Kartellamt ein scharf geschmiedetes Schwert in der Hand, um effizient gegen den möglichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorzugehen.
Die Gasversorger müssen jetzt die Karten auf den Tisch legen. Nun ist ein zügiges Verfahren notwendig, damit schnell Klarheit für die Verbraucher und die Energieunternehmen erreicht wird. Es liegt schließlich im eigenen Interesse der Gasversorger, dass kein Marktmissbrauch betrieben wird. Das können sie jetzt beweisen. Das im Herbst letzten Jahres vom Bundestag verabschiedete und am 01. Januar dieses Jahres in Kraft getretene Wettbewerbsrecht zeigt seine erhoffte Wirkung. Das bestätigt den eingeschlagenen Weg der Bundesregierung und der CDU/CSU - Bundestagsfraktion zu mehr Wettbewerb im Energiebereich.
Die Union hält an dem Weg zu einem freien und fairen Wettbewerb auf dem Energiemarkt fest. Nur so ist eine konkurrenzfähige und sozialverträgliche Energieversorgung auf Dauer zu erreichen.
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