Fuchs: Schuss vor den Bug für Arbeitsminister Scholz
Berlin (ots)
Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom Freitag zum so genannten Post-Mindestlohn erklärt der Mittelstandspolitische Sprecher und Vorsitzende des Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Fuchs MdB:
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom Freitag die im Januar durch Rechtsverordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vorgenommene Erstreckung des Mindestlohns für Briefzusteller auf die gesamte Branche für rechtswidrig erklärt. Nach Ansicht der Richter hat der Minister mit der von ihm vorgenommenen Verdrängung des bestehenden Tarifvertrages der neuen Post-Konkurrenten im Bereich der Mehrwertdienste seine gesetzliche Ermächtigung überschritten. Denn allgemeinverbindlich erklärte Branchenmindestlöhne über das Entsendegesetz dürften nur überhaupt nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer binden.
Dieses Urteil ist ein Schuss vor den Bug für Arbeitsminister Olaf Scholz. Es bestätigt meine im Gesetzgebungsverfahren geäußerten schwerwiegenden Bedenken gegen das gewählte Vorgehen beim Postmindestlohn. Hier ging und geht es nicht um die Verhinderung von sozialen Verwerfungen durch Lohndumping ausländischer Billiganbieter, sondern einzig und allein darum, dass sich der Branchen-Primus lästige Konkurrenz vom Hals schaffen und das Postmonopol durch die Hintertür verlängern will. Die seither erfolgten Insolvenzen und der Arbeitsplatzverlust Tausender bei zahlreichen neuen Wettbewerbern sind trauriger Beweis hierfür.
In den laufenden Verhandlungen über eine Novelle des Entsendegesetzes müssen wir deshalb Vorkehrungen treffen, dass solche Fehlentwicklungen nicht noch einmal zugelassen werden. Vor allem in der Zeitarbeit und der Entsorgungswirtschaft deuten sich schon jetzt ähnliche Konflikte an.
Es darf aber nicht sein, dass die Großen die Kleinen mit Wettbewerbsverhinderungs-Tarifverträgen vom Markt drängen und die Politik hierzu noch ihre helfende Hand reicht. Mit den ersten Entwürfen des Bundesarbeitsministers wäre genau diese Gefahr weiterhin gegeben. Das wird die Union in keinem Fall zulassen. Für uns haben der Schutz von Tarifautonomie und Tarifpluralität sowie fairer Wettbewerb Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung.
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