Hüppe: Verbesserung der Ausbildungschancen behinderter Jugendlicher im Gesetzentwurf aufgenommen
Berlin (ots)
Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen am kommenden Donnerstag im Plenum des Deutschen Bundestages, erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf soll die Ausbildungschancen aller Jugendlichen verbessern, die schon länger keinen Ausbildungsplatz haben. Er enthält auch positive Ansätze für behinderte Jugendliche, die Schwierigkeiten haben, einen Schulabschluss zu erreichen oder einen Ausbildungsplatz zu finden.
Kern des Gesetzentwurfs bilden der "Ausbildungsbonus" und die "Berufseinstiegsbegleitung". Der Ausbildungsbonus wird Arbeitgebern gewährt, die zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche schaffen. Der Ausbildungsbonus wird geleistet, wenn die Jugendlichen bereits im Vorjahr die Schule verlassen haben und weitere Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen Voraussetzungen kann zum Beispiel gehören, dass der Jugendliche einen Sonderschulabschluss, keinen Schulabschluss oder eine Lernbeeinträchtigung hat. Der Ausbildungsbonus beträgt zwischen 4.000 und 6.000 EUR pro zusätzlichem Ausbildungsverhältnis. Liegt beim Jugendlichen eine Behinderung vor, so erhöht sich diese Förderung nochmals um 30 Prozent. In der Berufseinstiegsbegleitung helfen Berufseinstiegsbegleiter Jugendliche zum Beispiel dabei, einen Schulabschluss zu erreichen, sich beruflich zu orientieren und einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Zielgruppe sind Jugendliche, die, beispielsweise aufgrund einer Behinderung, schwächere Lernergebnisse erreichen.
Führt eine Behinderung zu schwächeren Ergebnissen in der Schule, darf den betroffenen Jugendlichen nicht hierdurch eine Ausbildungs- und Berufschance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbaut sein. Es ist gut, dass der Gesetzentwurf neue Möglichkeiten schaffen will, diesen Jugendlichen die für sie passende und notwendige Unterstützung zu geben.
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