Zöller/Bleser: Gesetzespaket der EU-Kommission zur Überprüfung der Agrarpolitik enttäuscht
Berlin (ots)
Zur Vorstellung des Gesetzespakets der Europäischen Kommission zur Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller MdB und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
Der heute von Agrarkommissarin Fischer Boel vorgelegte Entwurf der Rechtstexte zur Überprüfung der GAP weist nach Abschluss der internen Beratungen nur wenige Unterschiede zu dem Ende Februar vorgelegten Entwurf auf. Dies ist bedauerlich, denn die Hauptkritikpunkte der Unionsfraktion bleiben dadurch bestehen. Die Land- und Ernährungswirtschaft braucht Verlässlichkeit und Planungssicherheit, um den gestiegenen Herausforderungen einer stark wachsenden Bevölkerung und einer begrenzten Verfügbarkeit landwirtschaftlich nutzbarer Flächen gerecht zu werden.
Die Grundidee, die einzelnen Instrumente der GAP auf den Prüfstand zu stellen, wurde von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion immer unterstützt. Am Ende des Prozesses müssen jedoch Verbesserungen und Vereinfachungen des Systems stehen. Gerade bei der Harmonisierung und Entbürokratisierung der Vorschriften zu Cross Compliance sieht die Unionsfraktion noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Wir begrüßen, dass die größenabhängige Modulation vom Tisch ist. Von dieser pauschalen Kürzung der Direktzahlungen wären innerhalb der EU fast ausschließlich Betriebe in Ostdeutschland betroffen gewesen. Die Unionsfraktion lehnt aber ebenso die angekündigte stufenweise Erhöhung der Modulation, d. h. die Umschichtung von Direktzahlungsmitteln in die zweite Säule ab, auch wenn die Kürzungssätze in Abhängigkeit von der Gesamtsumme der Zahlungen mit jetzt maximal 22 Prozent gegenüber den ersten Vorschlägen der Kommission deutlich abgesenkt wurden. Hinzu käme nach den bisherigen Vorschlägen der Kommission noch eine zusätzliche Umschichtung von Mitteln nach der veränderten Regelung des Artikel 69 (jetzt "Artikel 68") in Höhe von 10 Prozent der Direktzahlungen. Auch wenn die Mittel sektorbezogen im Bereich der Landwirtschaft - etwa zur Risikoabsicherung - eingesetzt werden sollen, werden die Mittel erst einmal den Betrieben vorenthalten, denen die Zahlungen bis 2013 aufgrund von Auflagen im Natur- oder Tierschutz und den damit verbundenen höheren Produktionskosten zustehen.
Schwerwiegender ist aber, dass der Landwirtschaft dringend benötigte Mittel für Investitionen entzogen werden. Diese sind notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit für die Zeit nach dem Ablauf der derzeitigen GAP im Jahr 2013 zu verbessern.
Die Union fordert von der EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Milchmarktregelung im Jahr 2015 weiterhin ein umfassendes Gesamtkonzept mit Begleitmaßnahmen, um die landwirtschaftliche Produktion auch in benachteiligten Gebieten zu halten.
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Bioenergie sowie Lebens- und Futtermitteln ist die Abschaffung der Flächenstilllegungsverpflichtung konsequent und richtig. Bei der Bewältigung grober Marktverzerrungen in einzelnen Bereichen regt die Union die Schaffung eines situativ anzuwendenden Krisenmanagementsystems an.
Wir werden das Gesamtpaket der Gesetzesvorschläge genau unter die Lupe nehmen und in den weiteren Verhandlungen entsprechende Änderungsvorschläge einbringen.
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