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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Uhl: Aufblähen des Bundestags durch Ausgleichsmandate ist abzulehnen

Berlin (ots)

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die
Wahlprüfungsbeschwerden zum Bundestagswahlergebnis 2005 erklärt der 
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Hans-Peter Uhl 
MdB:
Der Deutsche Bundestag besteht im Regelfall aus 598 Abgeordneten, 
von denen 299 direkt gewählt werden und dieselbe Anzahl über die 
Landeslisten der Parteien einzieht.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun einen verzerrenden Effekt in 
Folge von Überhangmandaten für verfassungswidrig erklärt.
Eine denkbare Lösung wäre, die Überhangmandate durch zusätzliche 
Ausgleichsmandate zu kompensieren. Doch dies wäre eine Aufblähung des
Bundestags und ist daher abzulehnen.
Stattdessen ist eine Neuregelung zu prüfen, die das Gericht selbst
als Möglichkeit genannt hat: Die Zahl der Überhangmandate kann durch 
Wegfall von Listenmandaten derselben Partei ausgeglichen werden. Dazu
müsste auf Mandate anderer Landeslisten zurückgegriffen werden.
Die Aufgabe ist also, einen Wahlrechtsmodus zu finden, der diesen 
Ausgleich mathematisch lösen kann und dem Verfassungsgrundsatz der 
Stimmgewichtsgleichheit Rechnung trägt.
Nach sorgfältiger Prüfung des Urteils wird sich herausstellen, ob 
die Neuregelung noch vor der nächsten Bundestagswahl wirksam werden 
kann. Bei dieser Gelegenheit könnte auch geprüft werden, ob sich eine
parteiübergreifende Mehrheit findet für eine Verlängerung der 
Legislaturperiode auf fünf Jahre.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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