CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Kanzlerwort einlösen - Kronzeugenregelung erneuern
Berlin (ots)
Zur Forderung des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin (FDP), eine neue Kronzeugenregelung bei schweren Straftaten wieder einzuführen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Der rheinland-pfälzische Justizminister greift eine Forderung auf, die die CDU/CSU-Fraktion bereits im vergangenen Dezember erhoben hatte - und die von den Koalitionsfraktionen abgelehnt worden war. Wir wollen die Kronzeugenregelung - erneuert und den rechtsstaatlichen Bedenken Rechnung tragend - als effektives Mittel der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellen. Auch die Sicherheit der Bürger vor den ausufernden Verbrechen Organisierter Kriminalität verlangt ein umgehendes Handeln. Dabei steht der Kanzler im Wort. Hatte er doch in seiner Regierungserklärung noch verkündet, "wir werden die Kriminalität in all ihren Erscheinungsformen entschlossen bekämpfen" (10. November 1998).
Eine neue Kronzeugenregelung sollte bestimmen, dass keine Verurteilung allein aufgrund der Aussage eines Kronzeugen erfolgen darf. Kronzeugenangaben müssen also durch zusätzliche Beweismittel erhärtet werden. Des weiteren muss das Strafverfahren zu Ungunsten des Kronzeugen wieder aufgenommen und die von der Justiz gewährten Strafmilderungsvorteile müssen ihm wieder weggenommen werden können, wenn sich herausstellt, dass ein Kronzeuge die Justiz "hereingelegt" hat.
Eine effektive Strafverfolgung und Prävention bei Delikten der Organisierten Kriminalität ist aufgrund der vorhandenen Abschottung ohne die Gewinnung von Kronzeugen oftmals nicht möglich. Je höher ein Beschuldigter in der Hierarchie eines kriminellen Netzwerkes steht, um so schwieriger ist es, unbeteiligte Zeugen zu finden, die belastende Beobachtungen vortragen könnten, zumal sich die führenden Leute selten unmittelbar "die Hände schmutzig" machen. Die Strafverfolgungsbehörden sind auf Aussagen von Gehilfen oder Mittätern angewiesen, die aber meist nur dann bereit seien, die erheblichen Risiken einer Aussage auf sich zu nehmen, wenn sie dafür von der Justiz auch belohnt werden.
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