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Pfeiffer: Wer erneuerbare Energie sagt, muss auch Stromnetz sagen

Berlin (ots)

Anlässlich der ersten Lesung des
Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) am 16.10.2008 im Deutschen 
Bundestag erklärt der Koordinator in Energiefragen der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:
Der beschleunigte Ausbau des Stromnetzes ist dringend geboten. 
Deutschland erlebt zurzeit eine Modernisierungswelle des 
Kraftwerkparks. Windräder zu Land und zu Wasser oder Biogasanlagen 
werden weiter rapide zugebaut. Die weltweit vorbildliche Förderung 
erneuerbarer Energien macht es möglich.
Da der Nordseewind aber nicht bis in die Alpen weht, müssen zur 
sinnvollen Verwendung von Strom aus erneuerbarer Energien sowohl der 
Zugang zum Stromnetz als auch der deutschlandweite Transport massiv 
und schneller als bisher ausgebaut werden. Mit Strom aus Nordseewind 
sollen schließlich auch Spätzle gekocht werden und nicht nur 
Hamburger Aalsuppe. Ferner wird der grenzüberschreitende 
Stromaustausch weiter zunehmen. Deutschland ist bereits heute das 
zentrale Strom-Transitland in Europa.
Der Entwurf der Bundesregierung zum EnLAG ist für die Integration 
erneuerbarer Energien in das Stromnetz insgesamt gut geeignet. Als 
zentrale Elemente werden in einem gesetzlichen Bedarfsplan der 
vordringliche Bedarf an Übertragungsleitungen festgelegt und der 
Rechtsweg auf eine Instanz verkürzt. Damit wird der Ausbau des 
Stromnetzes erheblich beschleunigt.
An einigen Stellen sind jedoch Korrekturen notwendig: Die Kosten, 
die durch den Ausbau entstehen, werden auf den Verbraucher umgelegt. 
Diese zusätzlichen Belastungen sind - und so ehrlich muss man sein - 
für den Umweltschutz und die zukünftige Energiesicherheit 
unvermeidbar. Um keine Arbeitsplätze zu gefährden und die deutsche 
Wirtschaft gegen ihre internationale Konkurrenz nicht zu schwächen, 
muss es - ähnlich wie es beim Gesetz zur Förderung erneuerbare 
Energien ist - allerdings eine Ausnahme für energieintensive 
Industrien geben.
Dort wo Erdkabel technisch und politisch sinnvoll sind, sollen 
Erdkabel auch eingesetzt werden. Das muss vor Ort entschieden werden.
Das bedeutet aber auch, dass - mit Ausnahme der vier 
Erdkabel-Pilot-Projekte - diese teure Maßnahme auch vor Ort bezahlt 
werden muss und nicht zu Lasten der Allgemeinheit geht. Dazu besteht 
die Möglichkeit das Veranlasserprinzip einzuführen, ähnlich wie es im
Bundesfernstraßengesetz geregelt ist.
Zudem muss das Gesetz offen für den technologischen Fortschritt 
sein. Neben den konventionellen Hochspannungsleitungen und der 
Möglichkeit von Erdkabeln kann beispielsweise auch der Einsatz von 
Hochleistungsleiterseilen sinnvoll sein.
Insgesamt werden wir mit dem Gesetz, nach Änderung der genannten 
und einigen weiteren Details, den Ausbau der Netze beschleunigen. Das
ist neben der Verabschiedung der neuen Gasnetzzugangsverordnung, der 
Novellierung des Wettbewerbrechts und der Liberalisierung des Mess- 
und Zählerwesens ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem freien 
und wettbewerblichen Energiemarkt. Die Union wird den Weg konsequent 
weitergehen. Nur so ist eine konkurrenzfähige und sozialverträgliche 
Energieversorgung auf Dauer zur erreichen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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