Hüppe: Unterstützte Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen mit Änderungen beschlossen
Berlin (ots)
Anlässlich der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung "Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung" im Deutschen Bundestag erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Menschen mit Behinderungen werden voraussichtlich im kommenden Jahr mehr Teilhabechancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Der Bundestag wird heute einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Unterstützten Beschäftigung" mit Änderungen beschließen.
Der Gesetzentwurf wurde im Gesetzgebungsverfahren insgesamt von Verbänden von Menschen mit Behinderungen, Leistungsanbietern und Leistungsträgern sehr positiv aufgenommen. Berechtigte Kritikpunkte hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht unter den Tisch fallen lassen, sondern in einem Änderungsantrag zusammen mit dem Koalitionspartner aufgenommen. Ergänzt wurde der Gesetzentwurf beispielsweise um eine gesetzliche Klarstellung hinsichtlich ausgelagerter Werkstattplätze. Die Klarstellung eröffnet auch solchen Menschen mit Behinderungen mehr Möglichkeiten auf eine Teilhabe in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die nicht zur Zielgruppe der Unterstützten Beschäftigung gehören. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich darüber hinaus dafür eingesetzt, Integrationsämtern mehr Mittel für die Förderung von Arbeitsplätzen zur Verfügung zu stellen.
Der Gesetzentwurf richtet sich insbesondere an Menschen mit Behinderungen, die sich vor der Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen befinden. Hierzu zählen vor allem Abgänger von Förderschulen und Menschen, bei denen sich im Laufe des Erwerbslebens eine Behinderung einstellt, beispielsweise durch einen Unfall oder eine psychische Erkrankung. Die Unterstützte Beschäftigung ermöglicht einen praxis- und betriebsorientierten Einstieg in ein Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die Teilnehmer der "Unterstützten Beschäftigung" werden im Unternehmen platziert, können dort die für sie passende Tätigkeit erproben und werden individuell von speziellen Diensten qualifiziert. An diese Phase von in der Regel zwei Jahren schließt sich eine weitere Unterstützung am Arbeitsplatz an, die meist von Integrationsämtern getragen wird.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartet, dass mit dem Gesetzentwurf und den Änderungen mehr Menschen mit Behinderungen eine Chance auf dem allgemeinenen Arbeitsmarkt erhalten. Weitere Schritte für bessere Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt müssen folgen.
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