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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Klöckner: Union kümmert sich um Verbraucherinteressen bei Rechtsverstößen

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Debatte im
Verbraucherausschuss des Deutschen Bundestages erklärt die 
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia 
Klöckner MdB:
Forderungen der Linken und Grünen, alle Informationen im Rahmen 
von Dioxin-, Melanin- und Acrylamid-Untersuchungen ohne Überprüfung 
und Zögern sofort zu veröffentlichen, führten im Ernährungsausschuss 
zu heftigen Debatten. Im Lichte der aktuellen Diskussion über 
dioxinbelastetes Fleisch aus Irland wurde die Frage aufgeworfen, ob 
eine Veröffentlichung der Lieferbeziehungen durch die zuständigen 
Behörden auf der Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) 
möglich ist. Das ist es, aber nicht ohne die angebrachte, 
gewissenhafte Überprüfung der Daten.
Die Forderung der Linken, es dürfe kein Zögern beim 
Veröffentlichen von Lieferwegen geben, wirft Fragen nach deren 
Ernsthaftigkeit auf: Die linke Berliner Gesundheitssenatorin 
Lompscher hatte bis zum Wochenende nämlich keine Lieferbeziehungen 
zum Dioxin-Fleisch in der Öffentlichkeit genannt, obwohl Berlin seit 
2003 ein eigenes VIG hat.
Erschreckend ist auch, wie vergesslich die Grünen sein können und 
ohne Scham Forderungen stellen, die sie selbst in rot-grüner 
Regierungsverantwortung nicht einmal im Ansatz erfüllten. Die 
damaligen Künast-Entwürfe für das VIG erklärten Betriebs- und 
Geschäftsgeheimnisse ohne jede Ausnahme für schützenwert - gegen das 
Informationsinteresse der Verbraucher.
Die Union hat dagegen konkrete Verbesserungen für die Verbraucher 
erreicht. Denn die für die Verbraucher besonders wichtige Ausnahme 
vom Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei Rechtsverstößen
wurde seinerzeit von Bundesminister Seehofer durchgesetzt. In den 
vorgelegten Entwürfen der damaligen Ministerin Künast war dies noch 
nicht vorgesehen! Und anderes als in den von den Grünen 
verantworteten Entwürfen haben wir in der Begründung zum VIG 
ausdrücklich klargestellt, dass negative Untersuchungsergebnisse im 
Regelfall kein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis darstellen. Denn das 
VIG stellt - anders als andere Informationsgesetze - ausdrücklich 
klar, dass Rechtsverstöße nicht unter den Schutz von Betriebs- und 
Geschäftsgeheimnissen fallen.
Während die damalige Ministerin Künast eine generell 
Bearbeitungsfrist von in der Regel zwei Monaten vorgesehen hat, haben
wir im geltenden VIG die Fristen halbiert. Ebenso wollte die damalige
Ministerin Künast während laufender Verwaltungsverfahren keine 
Informationen erteilen, die Union hat auch hier eine Ausnahme für 
Rechtsverstöße durchgesetzt. Auch waren in dem alten VIG-Entwurf von 
Frau Künast generell kostendeckende Gebühren vorgesehen, unter dem 
unionsgeführten Ministerium wurden hingegen Ermäßigungsmöglichkeiten 
aus sozialen Gründen sowie aus Gründen des öffentlichen Interesses 
eingeführt. Auch hier gilt: Bei Daten über Rechtsverstöße ist die 
Auskunft nach dem neuen VIG völlig kostenfrei. Dies ist im Gesetz 
selbst ausdrücklich klargestellt.
Die grüne und die linke Taube auf dem Dach helfen dem Verbraucher 
nichts. Nur das, was er konkret in der Hand hat, verbessert seine 
Situation als Konsument. Und diese konkreten Regelungen haben die 
Unionspolitiker getroffen. Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der 
effektive Verbraucherschutz wichtiger als populistische Sprechblasen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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