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Singhammer/Fischbach: Schutz des Lebens ungeborener Kinder und Unterstützung betroffener Eltern gehen nur Hand in Hand

Berlin (ots)

Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes erklären der 
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 
Johannes Singhammer MdB und die Beauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, 
Ingrid Fischbach MdB:
Eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ist 
unabdingbar, um endlich die Praxis sogenannter Spätabtreibungen zu 
verbessern. Nur auf diesem Wege können sowohl das Leben des 
ungeborenen Kindes geschützt als auch betroffene Eltern unterstützt 
werden.
Die gesetzlichen Änderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes 
verbessern die Situation von Eltern, die sich nach einem schweren 
pränataldiagnostischen Befund in einer existentiellen Krise befinden.
Diese Eltern brauchen eine umfassende Beratung, die über den 
medizinischen Befund hinausgeht und ihre persönliche Situation mit 
ihren Sorgen und Ängsten in den Blick nimmt. Natürlich gilt auch beim
Beratungskonzept, dass das Recht der Betroffenen auf Nichtwissen 
gewahrt bleiben muss. Die schwerwiegende Entscheidung über das 
weitere Vorgehen kann nicht unter Zeitdruck gefällt werden. Eine 
obligatorische Bedenkzeit von drei Tagen ist unverzichtbar.
Die Feststellung einer Behinderung darf nicht automatisch dazu 
führen, dass abgetrieben wird. Wir brauchen endlich verlässliche 
Daten über die genauen Umstände später Abbrüche. Nur dann wird 
ersichtlich, ob dem Schutzauftrag für das ungeborene Leben 
nachgekommen wird.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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