CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Austermann: Unseriöse rot-grüne Energiepolitik
Berlin (ots)
Zur Aussetzung des sog. "100.000-Dächer-Programms" der rot-grünen Bundesregierung erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Obwohl Rot-Grün im Bundeshaushalt nur wenige Millionen zur Finanzierung des "100.000-Dächer-Programms" zur Verfügung gestellt hat, brüstete sich die Bundesregierung monatelang damit, dass sie mit diesem Programm Milliarden-Investitionen auslöse. Jetzt hat die Bundesregierung die Bewilligungen gestoppt, weil ihr die Kosten über den Kopf zu wachsen drohen. Sie verstößt damit gegen gesetzliche Vorgaben im Haushaltsgesetz. Wirtschaftsminister Müller ist zu dem Stopp offensichtlich wegen der globalen Minderausgabe gezwungen mit der sein Etat belastet ist.
Mit der Neuregelung der Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom in das Netz im Rahmen des Energieeinspeisungsgesetzes (EEG), das auf dem erfolgreichen Einspeisegesetz von 1991 aufbaut, ist die Installation von Solarstromanlagen offenkundig noch attraktiver geworden. Solarenergie ist zwar unverändert weit davon entfernt, konkurrenzfähig im Vergleich zu anderen Energieträgern zu sein; aber für Solar-Enthusiasten reicht der jetzt geregelte Einspeisungspreis offenbar aus, um die weiter entwickelte umweltfreundliche Energietechnik einzusetzen.
Hier zeigt sich, dass rot-grüne Energiepolitik im Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit agiert. Große Programme werden angekündigt, aber selbst die für zinslose Darlehen erforderlichen Mittel fehlen im Bundeshaushalt. Dies erinnert an 1999, als die Ansätze unter das Jahr 1998 gefahren wurden.
Zur Widersprüchlichkeit der Energiepolitik der rot-grünen Politik passt im Übrigen auch die Tatsache, dass nach wie vor die Normenkontrollklage der SPD-Bundestagsfraktion und des Landes Hamburg gegen das Energiewirtschaftsgesetz von 1998 vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist (das Land Hessen hat inzwischen seinen Antrag gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zurückgenommen), aber das Recht der Unions-geführten Länder bestritten wird, gegen bundesgesetzliche Neuregelungen in Bezug auf den angestrebten "Energiekonsens" vorzugehen.
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