Bleser: Veröffentlichung von Daten bis zur Entscheidung vor dem EuGH aussetzen
Berlin (ots)
Zur gestrigen Einschätzung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zur Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Betriebsprämienzahlungen im Internet erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Bleser MdB:
Mit der Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden wird die Position der AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Unionsfraktion zur EU-Transparenzinitiative bestätigt. Wir haben dies mehrfach formuliert und werden dies weiter tun: Wir sehen in der einseitigen Veröffentlichung der Empfänger von Direktzahlungen im Internet einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz. Aktuell wird viel über die Verbesserung des Datenschutzes für die Verbraucher und die Mitarbeiter von Unternehmen diskutiert. Warum soll dieser Anspruch auf den Schutz seiner Daten nicht auch für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gelten? Wir sehen in der unqualifizierten Veröffentlichung dieser Daten nur die Grundlage für eine neue Neiddebatte gegen die landwirtschaftlichen Betriebe. Die vielfältigen Leistungen des Sektors für die Erhaltung eines lebensfähigen ländlichen Raumes bleiben dabei völlig außen vor.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist ein erster wichtiger Schritt. Das Gericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Wir fordern die Bundesregierung und die Bundesländer auf, die weitere Veröffentlichung der Daten im Internet bis zur Entscheidungen des EuGH auszusetzen.
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