Krings/Mayer: Verbleibende Möglichkeiten ausloten
Berlin (ots)
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit der Verwendung von Wahlcomputern erklären der Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB, und der zuständige Berichterstatter für Wahlrecht im Innenausschuss, Stephan Mayer MdB:
Der Zweite Senat hat eine Entscheidung zugunsten von Transparenz und Verständlichkeit des Wahlvorgangs und damit eine bürgerfreundliche Entscheidung getroffen. Das Vertrauen in Wahlen wird durch die Entscheidung hochgehalten und durch die aufgestellten außerordentlich hohen Anforderungen an die Verwendung von Wahlcomputern untermauert.
Dem Gesetzgeber steht es nach dem Urteil weiter offen, bei Wahlen elektronische Wahlgeräte einzusetzen. Das Gericht hat lediglich die Verwendung der bislang eingesetzten Wahlcomputer für verfassungswidrig erklärt, da diese über eklatante Mängel verfügten. Verfassungsrechtlich gefordert wird künftig die "Möglichkeit einer zuverlässigen Richtigkeitskontrolle".
Alle wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung müssen vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können, so die Richter. Dies gebiete der verfassungsrechtliche Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Verfassungswidrig ist danach die Bundeswahlgeräteverordnung, da sie nicht sicherstellt, dass nur solche Wahlgeräte zugelassen und verwendet werden, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen.
Das Urteil unterstreicht einmal mehr die Bedeutung der Wahlhandlung in der parlamentarischen Demokratie. Jeder Bürger soll auf den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl vertrauen können und muss in die Lage versetzt werden, den Wahlvorgang zu verstehen. Künftig dürfen demnach nur solche Wahlgeräte eingesetzt werden, die bei Abgabe der Stimme eine verlässliche Kontrolle ermöglichen, ob die Stimme unverfälscht erfasst wird, so die Erwägungen der Richter. Der künftige Einsatz elektronischer Wahlgeräte ist am Maßstab des Urteils gründlich zu prüfen.
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