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Krings/Mayer: Verbleibende Möglichkeiten ausloten

Berlin (ots)

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die
Zulässigkeit der Verwendung von Wahlcomputern erklären der Justitiar 
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB, und der 
zuständige Berichterstatter für Wahlrecht im Innenausschuss, Stephan 
Mayer MdB:
Der Zweite Senat hat eine Entscheidung zugunsten von Transparenz 
und Verständlichkeit des Wahlvorgangs und damit eine 
bürgerfreundliche Entscheidung getroffen. Das Vertrauen in Wahlen 
wird durch die Entscheidung hochgehalten und durch die aufgestellten 
außerordentlich hohen Anforderungen an die Verwendung von 
Wahlcomputern untermauert.
Dem Gesetzgeber steht es nach dem Urteil weiter offen, bei Wahlen 
elektronische Wahlgeräte einzusetzen. Das Gericht hat lediglich die 
Verwendung der bislang eingesetzten Wahlcomputer für 
verfassungswidrig erklärt, da diese über eklatante Mängel verfügten. 
Verfassungsrechtlich gefordert wird künftig die "Möglichkeit einer 
zuverlässigen Richtigkeitskontrolle".
Alle wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der 
Ergebnisermittlung müssen vom Bürger zuverlässig und ohne besondere 
Sachkenntnis überprüft werden können, so die Richter. Dies gebiete 
der verfassungsrechtliche Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl.
Verfassungswidrig ist danach die Bundeswahlgeräteverordnung, da sie 
nicht sicherstellt, dass nur solche Wahlgeräte zugelassen und 
verwendet werden, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen 
genügen.
Das Urteil unterstreicht einmal mehr die Bedeutung der 
Wahlhandlung in der parlamentarischen Demokratie. Jeder Bürger soll 
auf den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl vertrauen können und muss in 
die Lage versetzt werden, den Wahlvorgang zu verstehen. Künftig 
dürfen demnach nur solche Wahlgeräte eingesetzt werden, die bei 
Abgabe der Stimme eine verlässliche Kontrolle ermöglichen, ob die 
Stimme unverfälscht erfasst wird, so die Erwägungen der Richter. Der 
künftige Einsatz elektronischer Wahlgeräte ist am Maßstab des Urteils
gründlich zu prüfen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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