Gehb/Merz/Tillmann: Modernisiertes Bilanzrecht entlastet Wirtschaft
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen 2./3. Lesung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, sowie die Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das BilMoG, Friedrich Merz MdB und Antje Tillmann MdB:
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, kurz BilMoG, verabschieden wir heute die größte Bilanzrechtsreform in Deutschland seit Jahrzehnten. Mit dem BilMoG stellen wir unser altbewährtes Handelsgesetzbuch als vollwertige, aber kostengünstigere und einfachere Alternative auf eine Stufe mit den internationalen Rechnungslegungsstandards.
Uns ist es gelungen, die in der Finanzmarktkrise deutlich gewordenen Schwächen der internationalen Rechnungslegung aus dem HGB herauszuhalten. Mit den nun gefundenen Regelungen u. a. bei der Konsolidierung der Zweckgesellschaften und bei der Zeitwertbewertung von Finanzinstrumenten - der sogenannten Fair-Value-Bewertung ausschließlich bei Banken - wird das Bilanzrecht dergestalt weiterentwickelt, dass es eine maßvolle Erneuerung des HGB darstellt und dabei trotzdem viele positive Punkte der internationalen Rechnungslegung übernimmt. In den wesentlichen Punkten werden gleichwohl die Grundsätze deutscher Bilanzierung, so auch das Anschaffungskosten- und das Realisationsprinzip, aufrechterhalten.
Eine besondere Entlastung ist im BilMoG für den Mittelstand vorgesehen. Einzelkaufleute werden von der Pflicht zur Buchführung und der Erstellung eines Inventars befreit, wenn diese an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 Euro Umsatzerlös und 50.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen. Weiterhin werden die Werte für Umsatzerlöse und Bilanzsumme von Kapitalgesellschaften außerplanmäßig angehoben und es werden die Schwellenwerte für eine größenabhängige Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses angepasst. Der deutsche Mittelstand wird so allein pro Jahr um ca. 1,3 Mrd. Euro entlastet. Die begünstigenden Regelungen sollen rückwirkend für das Geschäftsjahr 2008 gelten.
Mit der Verabschiedung des BilMoG machen wir das HGB praxistauglich und fit für das 21. Jahrhundert.
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