der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Das Aus für eine überflüssige Reform?
Berlin (ots)
Zur Beurteilung der Chancen der sogenannten Justizreform der Justizministerin Däubler-Gmelin nach einem Simulationsverfahren in NRW erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Das Ende der sogenannten Justizreform, des Flaggschiffs der ankündigungsfreudigen Justizministerin, scheint nahe.
Die Verfahrenssimulation bei der nordrhein-westfälischen Justiz hat die von Anfang an gegen den Entwurf vorgetragenen Bedenken bestätigt.
Die Simulation der von der Justizministerin angestrebten neuen Regelungen erfolgte nicht von ungefähr in einem politisch befreundeten, vom gleichen rot-grünen Geist wie die Bundesregierung geführten Bundesland. So konnte die Ministerin einer wohlwollenden Prüfung sicher sein.
Wenn trotzdem ein SPD-Landesjustizminister mit höflichen Worten umschreibt, dass das Ganze nicht taugt, so ist dies schon bemerkenswert.
Bemerkenswert deshalb, weil die Verfahrens-Simulation sozusagen systemimmanent, d.h. unter den Prämissen des verfehlten Entwurfs durchgeführt wird. Andere Wirkungen außerhalb des eigentlichen unmittelbaren Verfahrens werden nicht bedacht und nicht genannt.
Das Ergebnis des Simulationsversuches ist, dass der Zivilprozess nicht einfacher, sondern komplizierter wird. Dies ist nicht die Bürgernähe, die Transparenz, von der die Justizministerin redet.
Wovon auch der NRW-Justizminister nicht redet, ist die Zahl der Amtsgerichte, die auf lange Sicht im Flächenland Nordrhein-Westfalen und anderswo geschlossen werden müssten.
Der NRW-Justizminister Dickmann unterstützt danach das Ziel, mehr Verfahren in der ersten Instanz zu erledigen. Bei einer erstinstanzlichen Erledigungsquote von rund 80% bei den Amts- und Landgerichten grenzt die Absicht, auch die 20% Berufungen noch einzuschränken, an Rechtsverweigerung.
Das geplante System der Annahmeberufung erlaubt es den Gerichten, natürlichen menschlichen Regelungen folgend, ihren Arbeitsanfall selbst zu steuern und mit dem Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" nach Gutdünken zu verfahren.
Die Ministerin sollte den Entwurf vollständig zurückziehen. Einige verfahrenserleichternde und kostensparende Teile aus diesem und aus früheren Entwürfen könnten leicht zusammengefasst und ohne großes Aufheben die parlamentarischen Hürden überwinden. Dies wäre die erforderliche Arbeit und keine unnötige vorweggenommene Denkmalpflege.
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