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Geis: Wetten um die Begehung eines Mordes kein "blöder Scherz"
Berlin (ots)
Zum Ausgang der Verfahren wegen des Mordes an einer Meißener Lehrerin im November des vergangenen Jahres erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Das Urteil des Landgerichts Dresden gegen den 15-jährigen Schüler, der im vergangenen November in Meißen seine Lehrerin vor den Augen der Mitschüler ermordet hatte, enthält die Feststellung, dass eine am Tage vor der Tat abgeschlossene Wette "wichtiger äußerer Anlass" für den Mord gewesen sei. Mitschüler sollen bis zu 1000 Mark darauf gewettet haben, dass der Jugendliche sein späteres Opfer während der nächsten Unterrichtsstunde töten werde.
Das gegen die Mitschüler wegen des Verdachts der Nichtanzeige geplanter Straftaten eingeleitete Ermittlungsverfahren ist eingestellt worden. Presseberichten zufolge hält die zuständige Staatsanwaltschaft an dieser Entscheidung fest, weil es sich um einen "blöden Scherz" gehandelt habe.
Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Wetten um die Begehung eines Mordes erscheinen auch dann als offenkundig makaber und verwerflich, wenn mit der Ausführung der Tat nicht sicher gerechnet wird.
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