CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Merz: Unions-Offensive für mehr Innere Sicherheit
Berlin (ots)
Zur heutigen Vorstellung des Unionspapiers "Offensive für mehr Sicherheit durch soziale Prävention und moderne Verbrechensbekämpfung" erklären der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Friedrich Merz MdB, der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB, und die Innenminister Dr. Günther Beckstein (Bayern) und Jörg Schönbohm (Brandenburg):
Die Gesamtzahl der polizeilich erfassten Straftaten bewegt sich seit Jahren auf einem viel zu hohen Niveau. Besonders bedrückend sind die Daten in den Bereichen Kinder- und Jugendkriminalität, der massenhaften Alltagskriminalität, der Organisierten Kriminalität und auch der Ausländerkriminalität.
Unsere Bürger haben ein Recht auf Sicherheit. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der sich die Bürger sicher fühlen und ohne Angst vor Verbrechen frei bewegen. Daher erwarten die Bürger zu recht, dass der Staat alles daran setzt, um Kriminalität und Gewalt entschlossen und erfolgreich zu bekämpfen.
Aber mindestens ebenso wichtig wie die Aufklärung von Straftaten und die Aburteilung von Straftätern ist die erfolgreiche Verhinderung von Vergehen und Verbrechen durch eine systematische und umfassende Präventionsarbeit. Die Kriminalprävention hat deshalb in der heute vorgestellten gemeinsamen Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der CDU/CSU-geführten Innen- und Justizressorts der Länder einen besonderen Stellenwert erhalten.
Unsere Sicherheitsoffensive enthält ein Bündel konkreter gesetzgeberischer und verwaltungspraktischen Maßnahmen für ein sowohl entschlossenes wie auch erfolgreiches Vorgehen gegen die Kriminalität.
Wir fordern vor allem:
- Die Justiz muss ein kurzzeitiges Fahrverbot auch dann verhängen können, wenn es sich nicht um ein verkehrsbezogenes Delikt handelt, etwa bei wiederholtem Ladendiebstahl.
- Video-Überwachungen öffentlicher Straßen und Plätze müssen verstärkt zum Einsatz kommen, um insbesondere in Großstädten Kriminalitätsbrennpunkte zu entschärfen und das Sicherheitsgefühl der Bürger zu erhöhen.
- Im Jugendstrafrecht muss der Erziehungsgedanke verstärkt werden, etwa durch Einführung des sogenannten "Warnarrests".
- Gesetzlich muss klar gestellt werden, dass das Erwachsenenstrafrecht für Heranwachsende der Regelfall ist, die Anwendung von Jugendstrafrecht hingegen die zu begründende Ausnahme.
- Die Sanktion muss der Tat auf dem Fuß folgen; eine schnelle und konsequente Reaktion auf die Straftat und eine rasche Aburteilung beeindrucken den Täter oftmals mehr als das eigentliche Strafmaß.
- Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität brauchen wir die Möglichkeit der Polizei, verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen zu können; der Verfassungsschutz sollte überall in die Vorfeldbeobachtung in die Organisierte Kriminalität eingebunden werden; die Kronzeugenregelung sollte wieder eingeführt werden.
- Im Bereich der Ausländerkriminalität wollen wir eine zwingende Ausweisung schon bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr; bei ausländischen Straftätern muss die Möglichkeit der Haftverbüßung im Heimatland verstärkt realisiert werden, auf die Zustimmung des Straftäters zur Haftverbüßung im Heimatland darf es hierbei nicht ankommen.
- Im Umgang mit Straftätern muss die Sicherheit des Bürgers an 1. Stelle stehen. Im Zweifel muss der Schutz der Allgemeinheit vor der Begehung von Straftaten Vorrang haben.
Die Sicherheitsoffensive ist Grundlage für entsprechende parlamentarische Initiativen im Bundestag bzw. in den Ländern.
Die rot-grüne Bundesregierung hat in ihrer bisherigen Amtszeit im Bereich der Inneren Sicherheit so gut wie keine Akzente gesetzt. Es wird viel angekündigt, wenig getan. Und was angekündigt wird, weist zumeist in die falsche Richtung - wie etwa die von rot-grün geplante Erweiterung der Strafaussetzung zur Bewährung auch auf Freiheitsstrafen zwischen 2 und 3 Jahren. Verurteilungen in diesem Bereich betreffen regelmäßig schwere und schwerste Straftaten bzw. schwerwiegende Wiederholungsfälle. In diesem Bereich für eine Erweiterung der Strafaussetzung zur Bewährung einzutreten, ist der Allgemeinheit nicht zumutbar und muss von den Opfern derartiger Straftaten als Hohn empfunden werden.
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