CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Bundesregierung glänzt in wichtigen Bereichen der Strafrechtspolitik durch Untätigkeit
Berlin (ots)
Zu der gegenwärtigen rechtspolitischen Arbeit von Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin und der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Mit immer größerer Sorge müssen wir feststellen, dass sich die Rechtspolitik der derzeit amtierenden Bundesregierung im Wesentlichen darauf beschränkt, politische Großprojekte entweder stümperhaft anzugehen oder vollmundig anzukündigen. Zugleich verweigern die Bundesjustizministerin und die Fraktionen der Regierungskoalition unter Hinweis auf den jeweils angeblich bevorstehenden "großen Wurf" immer öfter ihre Mitwirkung an notwendigen Einzelkorrekturen und sogenannten kleinen Schritten in die richtige Richtung. Dies gilt besonders für den Bereich der Strafrechtspflege.
Zwei Beispiele: In dieser Woche haben die Regierungsfraktionen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine Verschärfung des Vollrauschtatbestandes (Paragraph 323a Strafgesetzbuch) ebenso abgelehnt wie eine Klarstellung des Anwendungsbereichs für das beschleunigte Verfahren (Paragraph 417 bis 420 Strafprozessordnung). Zu beiden Problemen, deren Lösung nunmehr auf den "Sankt-Nimmerleins-Tag" verschoben ist, haben die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, aber auch der Bundesrat Gesetzentwürfe vorgelegt, deren Zielsetzung parteiübergreifend anerkannt ist. Die ablehnende Haltung der Regierungsfraktionen, verbunden mit der vagen Ankündigung entsprechender Regierungsentwürfe, gerät zur Farce.
Strafrabatt für betrunkene Täter endlich begrenzen Die Ablehnung einer Verschärfung des Vollrauschtatbestandes durch die Regierungsfraktionen muss in besonderem Maße auf Unverständnis stoßen. Die Öffentlichkeit ist zu Recht darüber empört, dass nach der bestehenden Regelung auch schwerste Straftaten nur mit geringer Strafe bedroht sind, wenn sich der Täter durch vorangegangenen Konsum von Alkohol oder Drogen in den Zustand des Vollrausches versetzt hat. Selbst wenn es sich bei den Rauschtaten objektiv um schwerste Verbrechen handelt, ist derzeit mit einer Höchstgrenze von fünf Jahren Freiheitsstrafe ein Strafrahmen eröffnet, mit dem sonst auf Straftaten allenfalls der mittleren Kriminalität reagiert wird. Und das unbeschadet weiterer Strafmilderungsgründe, so dass z.B. ein drogenabhängiger Amokläufer, der im Rausch mehrere Menschen lebensgefährlich verletzt oder gar tötet, lediglich eine Freiheitsstrafe von etwa drei Jahren zu gewärtigen hat, die nach den Vorstellungen der Bundesjustizministerin überdies zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.
Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems Der ständige Verweis der Bundesregierung auf künftige Reformvorhaben würde weniger schwer ins Gewicht fallen, wenn den Ankündigungen auch Taten folgen würden. Das Gegenteil ist der Fall. Zur Frage einer Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems etwa liegt bereits seit Monaten das Ergebnis einer durch das Bundesministerium der Justiz bereits im Januar 1998 eingesetzten Sachverständigenkommission vor, ohne dass die Bundesjustizministerin über einzelne Ankündigungen hinaus entsprechende Schritte eingeleitet oder gar einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hätte.
Die bisherigen Verlautbarungen von Frau Däubler-Gmelin lassen allerdings Schlimmes befürchten: Entgegen dem unmissverständlichen Votum der eigenen Sachverständigen will sie offenbar eine Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren zulassen und die im Einzelfall gebotene Vollstreckung von Freiheitsstrafen durch bloße Auferlegung gemeinnütziger Arbeit zurückdrängen. Wer auf solche Weise - auch im Bereich schwerer Kriminalität - mit dem Feuer spielt und Ideologie statt Sachverstand walten lässt, fördert den ohnehin schon um sich greifenden Verlust an Vertrauen, das die Bürgerinnen und Bürger in unsere Rechtsordnung und besonders in die Ordnungsmacht unserer Strafgerichtsbarkeit setzen. Da die Bundesjustizministerin mit ihren Überlegungen - besonders hinsichtlich der erwogenen Erweiterung der Strafaussetzung zur Bewährung - selbst bei Justizministern der SPD-regierten Länder zunehmend auf Unverständnis stößt, werden auch solche Problemkreise bis auf weiteres brach liegen, bei denen sowohl ein weitgehender Konsens in der Sache als auch ein dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehen. Dazu gehört auch die längst überfällige Verschärfung des Vollrauschtatbestandes, die von der eingesetzten Sachverständigenkommission unter Hinweis auf die vorliegenden Gesetzentwürfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und des Bundesrates ausdrücklich befürwortet wird.
Es besteht nur geringe Hoffnung, dass die Bundesjustizministerin in absehbarer Zeit ein vernünftiges und ideologiefreies Gesamtkonzept zum strafrechtlichen Sanktionensystem vorzulegen vermag. Umso nachdrücklicher fordern wir die Regierungsfraktionen auf, ihre Verweigerungshaltung gegenüber notwendigen Einzelkorrekturen aufzugeben.
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