CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Meister: Keine Benachteiligung bei der Umrechung in EURO im Steuerrecht
Berlin (ots)
Zum Gesetzentwurf eines Steuer-Euroglättungsgesetzes erklärt der Berichterstatter für Steuerfragen der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Die Wohnungspolitiker der CDU/CSU-Fraktion wenden sich gegen die Absicht der Bundesregierung, bei der Umrechnung von DM auf den Euro im Steuerrecht die Steuerpflichtigen zu benachteiligen. Einen entsprechenden Antrag hat der Berichterstatter für Steuerfragen der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Michael Meister, in den mitberatenden Ausschuss eingebracht.
"Für uns ist es ein zentrales Anliegen auch als Beitrag für die Akzeptanz und die Glaubwürdigkeit des Euro, dass bei der Umrechnung im Steuerrecht keine Schlechterstellung der Bürger erfolgt. Deshalb muss die Gesetzesvorlage der Bundesregierung dringend geändert werden. Die Baupolitiker der Union fordern, im Sinne der Steuerzahler kursgenau (1 Euro = 1,95583 DM) umzurechnen und auf die im Gesetz vorgesehene Umrechung im Verhältnis von 2:1 zu verzichten.
Bei der Erbschaftsteuer beispielsweise ergibt sich bei einer Umrechung im Verhältnis 2:1 bei 500.000 DM ein Betrag von 250.000 Euro. Kursgenau beläuft sich der Euro-Betrag auf 255.645 Euro. Diese Differenz zum Nachteil des Steuerpflichtigen von etwa 11.290 DM kann sich erheblich beispielsweise bei der Übertragung von Immobilien im Zusammenhang mit der Berechnung von Freigrenzen oder der Steuerschuld bemerkbar machen. Die Glättung der Euro-Beträge kann in solchen Fällen knapper vorgenommen werden, ohne dass Handhabbarkeit und Praktikabilität verloren gehen.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell