CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lammert: Erneuter Wortbruch beim KSVG
Berlin (ots)
Zu den Gesetzgebungsplänen der Bundesregierung zum Künstlersozialversicherungsgesetz erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert MdB: Das Vorgehen der Bundesregierung beim angekündigten Gesetzgebungsvorhaben zum Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bleibt ein starkes Stück:
Am 08. Juni erklärte auf meine Anfrage im Bundestag die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Ulrike Mascher MdB, dass der Bericht zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler gemeinsam mit Eckpunkten für einen Entwurf einer KSVG-Novelle noch im Juni vorgelegt würde.
Dieser Zeitpunkt ist mittlerweile verstrichen.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte anlässlich der Beratungen zum Haushaltssanierungsgesetz 2000 im Herbst vergangenen Jahres einen solchen Bericht bereits für Ende März 2000 und den Entwurf einer Gesetzesnovelle für Ende April gefordert.
Die Verzögerung wurde mit der zweifelhaften Auskunftbegründet, Vorschläge von Künstlerverbänden und abgabepflichtigen Verwertern seien erst verspätet eingegangen.
Wie zu befürchten war, setzt sich damit die Serie der Vertröstungsankündigungen der Bundesregierung fort. Offensichtlich beabsichtigt die Bundesregierung, dieses für sie unangenehme Thema in die Sommerpause zu schleppen, um dann vermeintlich ungestört von öffentlichen oder parlamentarischen Reaktionen Eckpunkte zu setzen für eine weitere Demontage dieses einerseits komplizierten, andererseits aber unverzichtbaren Gesetzeswerkes zur sozialen Sicherung von Künstlern und Publizisten.
Auch scheint sie damit einer öffentlichen Auseinandersetzung ausweichen zu wollen über ein Alternativkonzept, das der Deutschen Kulturrat bereits vor Monaten publiziert hatte. Darin sprachen sich sowohl Produzenten wie Verwerter für eine grundsätzliche Neuorientierung der Künstlersozialversicherung aus.
Mit der Unionsfraktion ist eine klammheimliche Novellierung des KSVG nicht zu machen. Sie wird - wie seit langem angekündigt - auf einer ausführlichen parlamentarischen Behandlung der Vorschläge der Bundesregierung in den Ausschüssen bestehen, der diesmal im Unterschied zur Nacht- und Nebelaktion des vergangenen Jahres eine Anhörung der betroffenen Verbände vorausgehen muss.
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