CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Böhmer: Ja zur Vereinheitlichung der Altenpflegeausbildung - Nein zum Altenpflegegesetz der Bundesregierung
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen 2. und 3. Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Altenpflegegesetzes äußert sich die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Maria Böhmer MdB, wie folgt:
Die Vereinheitlichung der Altenpflegeausbildung in Deutschland ist zweifellos angezeigt. Zur Zeit bestehen in 16 Bundesländern 17 verschiedene Ausbildungsregelungen im Bereich der Altenpflege, allein in Hamburg zwei. Unterschiedliche Ausbildungsordnungen führen zu unterschiedlichen Qualitätsstandards. Dies ist weder im Interesse der Pflegebedürftigen noch des Pflegepersonals. Heute sind bereits 21 % der Menschen in Deutschland über 60 Jahre alt. Deren Anteil wird wachsen. Die Zahl der Demenzkranken wird in den nächsten 10 Jahren von 800.000 auf 1,7 Mio. steigen. Eine dauerhafte und Rechtssicherheit schaffende einheitliche rechtliche Grundlage für die Altenpflege ist daher unerlässlich.
Die nun von der Bundesregierung vorgesehene Regelung bietet diese Sicherheit aber nicht. Die Regelung schafft vielmehr Unsicherheit unter den Pflegenden. Ungeklärt ist, wie sich das Vorhaben der Bundesregierung auf die auf Landesebene vorhandenen Strukturen und Kooperationen in der Altenpflegeausbildung auswirkt. Überhaupt stellt sich die Frage, inwieweit eine bundesrechtliche Lösung sinnvoll ist. Denkbar wäre etwa auch die einheitliche Regelung der Altenpflegeausbildung im Rahmen einer neuen Vereinbarung der Kultusministerkonferenz und der Sozialministerkonferenz.
Durch das Gesetz droht die Absenkung des Ausbildungsniveaus innerhalb der Altenpflege. Die Gesetzesvorlage der Bundesregierung geht von einer dreijährigen Ausbildungsdauer aus. Der Entwurf bietet die Möglichkeit die Ausbildungszeit zu verkürzen. Zweifelhaft ist, ob mit der verkürzten Ausbildungszeit der derzeitige Qualitätsstandard in der Altenpflege aufrecht erhalten werden kann. Gelingt dies nicht, werden die Pflegenden zu den Leidtragenden.
Gegen den vorliegenden Gesetzentwurf bestehen darüber hinaus rechtliche Bedenken. Einige Länder bestreiten die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und sehen einen Verfassungsverstoß. Zudem bestehen Zweifel im Hinblick auf die Zulässigkeit der Umlagefinanzierung. Die Bundesregierung sollte den Gesetzentwurf daher nochmals überprüfen und die Bedenken ausräumen, damit die Altenpflegeausbildung für die Zukunft auf einer rechtlich einwandfreien und zuverlässigen Grundlage steht.
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