CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: UA-Vorsitzender Neumann handelt ohne Legitimation
Berlin (ots)
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Offensichtlich unter massivem Druck der SPD im Untersuchungsausschuss hat deren Vorsitzender Neumann kurzerhand gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten, keine Beugehaft gegen den Zeugen Terlinden zu verhängen, das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt.
Dazu war Neumann durch den Untersuchungsausschuss nicht legitimiert. Die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten konnte bisher von den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses noch nicht einmal zur Kenntnis genommen werden, da sie nur einigen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses zugänglich gemacht worden war. Üblicherweise hätte eine Beratung der Entscheidung im Untersuchungsausschuss stattfinden und ggf. ein Beschluss über die Einlegung eines Rechtsmittels gefasst werden müssen. Dies alles ist nicht geschehen.
Der Untersuchungsausschuss hatte am 06.04.2000 lediglich folgenden Beschluss gefasst:
"1. Beim zuständigen Richter des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten wird beantragt, ... gegen den Zeugen Hans Terlinden die Haft anzuordnen.
2. Die Durchführung des Beschlusses zu Ziffer 1 des Antrages auf Erzwingungshaft wird ausgesetzt, sobald der Zeuge Terlinden die Bereitschaft zur Aussage gegenüber dem Untersuchungsausschuss zu Händen des Vorsitzenden erklärt.
3. Der Vorsitzende wird ermächtigt, die notwendigen Maßnahmen zur Durchführung des Beschlusses zu veranlassen."
Mit diesem gegen die Stimmen der CDU/CSU zustande gekommenen Beschluss hatte der Untersuchungsausschuss seinen Vorsitzenden nur für die erste Instanz legitimiert. Schon aus Respekt vor dem Gericht hätte der Untersuchungsausschuss zunächst einmal prüfen müssen, ob ihn die Gründe des Gerichts überzeugen, die Terlinden ein Auskunftsverweigerungsrecht zubilligen. Eher rechtsfeindlich zu verstehende Äußerungen aus den Reihen der SPD sind ungeeignet, im Namen des Untersuchungsausschusses ein Rechtsmittel einzulegen. Dass das von Neumann eingeschlagene Verfahren auch den Untersuchungsausschuss bevormundet und undemokratisch ist, versteht sich von selbst.
Im übrigen hält sich die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten im Rahmen der Rechtsprechung zum Auskunftsverweigerungsrecht von Zeugen.
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