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Rauen: Besserer Einblick für den Fiskus ist die Folge des Halbeinkünfte-Verfahrens
Berlin (ots)
Zu jüngsten Meldungen, Finanzminister Eichel demontiere das Bankgeheimnis, erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Rauen MdB:
Die verbesserten Einblicksmöglichkeiten, die der Fiskus ab 2002 in die Zusammensetzung des Wertpapierbesitzes der Steuerbürger erhält, sind eine Folge des Halbeinkünfte-Verfahrens, das Finanzminister Eichel gegen den Widerstand der CDU/CSU durchgesetzt hat. Danach sind Dividenden - im Unterschied zu Zinsen - nur noch zur Hälfte auf den Sparer-Freibetrag anzurechnen. In den Kontrollmitteilungen an das Bundesamt für Finanzen müssen die Banken dann die Freistellungsaufträge der Kunden nach den verschiedenen Arten von Kapitalerträgen aufschlüsseln.
Es liegt auf der Hand, dass diese Angaben nicht nur zur Überprüfung der Freistellungsaufträge verwendet, sondern von den Finanzbehörden auch zum Anlass genommen werden können, gezielt nach steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen aus Aktiengeschäften zu forschen.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Natürlich sind die Finanzämter nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, auf eine möglichst vollständige Erfassung aller steuerpflichtigen Einkünfte - zu denen auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gehören - hinzuwirken. Allerdings hängt die Steuerehrlichkeit der Bürger nicht nur von der Kontrolldichte ab. Mindestens ebenso wichtig ist, dass die Gesetze für den Steuerzahler verständlich sind und von ihm als gerecht empfunden werden. Es wird aber kaum einem Aktionär klarzumachen sein, weshalb er Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften ab einem Gesamtgewinn von 1.000,00 DM jährlich versteuern muss, während für Kapitalgesellschaften Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanteilen ab 2002 grundsätzlich steuerfrei bleiben.
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